
Urteil des EuGH Maltas Verkauf von Staatsbürgerschaften ist illegal
Wer viel Geld investiert, konnte bislang Bürger Maltas werden - und damit in der gesamten EU frei leben und arbeiten. Der Europäische Gerichtshof hat diese umstrittene Praxis nun für rechtswidrig erklärt.
Der Verkauf von maltesischen Staatsbürgerschaften ist illegal. Die sogenannten goldenen Pässe verstoßen laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Recht. Ein Mitgliedsland dürfe seine Staatsangehörigkeit nicht gegen Zahlungen oder Investitionen verleihen, da der Erwerb der Staatsangehörigkeit sonst zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion werde.
Die EU-Kommission hatte Malta im Jahr 2022 verklagt, weil der Inselstaat im Mittelmeer Ausländern ermöglicht hatte, gegen Zahlung von mindestens 600.000 Euro eine Staatsbürgerschaft zu erwerben und damit das Recht, in jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Außerdem muss eine Immobilie für mindestens 700.000 Euro gekauft oder eine teure Wohnung gemietet werden.
EU-Richter sehen Grundprinzipien verletzt
Zwar dürfe jeder EU-Staat grundsätzlich selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen jemand seine Staatsbürgerschaft bekommt, aber es müsse auch das Europarecht beachtet werden, erklärt der EuGH. Werde der Erwerb der Staatsbürgerschaft zu einem bloßen Geschäft, sei das nicht in Ordnung.
Die Staatsbürgerschaft müsse auf einem Verbundenheitsverhältnis zwischen Staat und Bürger beruhen, auf gegenseitigen Rechten und Pflichten und nicht bloß auf Geldzahlungen. Dieses Grundprinzip müssten alle EU-Staaten beachten.
Az. C-181/23
Mit Informationen von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion