
Bundesrat Bis zu zwei Jahre Haft für Gaffer
Gaffer, die bei schweren Unfällen Videos oder Fotos von Opfern machen, sollen dafür künftig bis zu zwei Jahren ins Gefängnis. Eine entsprechende Gesetzesinitiative verabschiedete der Bundesrat.
Nach dem Willen der Bundesländer sollen Schaulustige bei Unfällen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie Fotos von Todesopfern machen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundesrat.

Niedersachsens Innenminister Pistorius fordert härtere Strafen für Gaffer.
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius sagte, immer häufiger schreckten Gaffer nicht davor zurück, Unfallopfer zu fotografieren und die Aufnahmen dann auch noch ins Netz zu stellen. Die bestehenden Gesetze schützen nur lebende Menschen. Deshalb sollen künftig auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden.
Handys könnten beschlagnahmt werden
Da mit der vorgeschlagenen Neuregelung auch der Versuch strafbar werden solle, könnten Handys auch dann schon beschlagnahmt werden, wenn noch keine Aufnahmen gemacht worden seien. Den Gesetzentwurf hatte Niedersachsen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht.
Der Bundesrat hatte die Vorlage vor der Bundestagswahl schon einmal beschlossen. Wegen des Endes der Legislaturperiode verloren die Beschlüsse ihre Gültigkeit und wurden nicht weiter beraten.

Weil vom Bundestag mangels neuer Regierung derzeit wenig Gesetzesbeschlüsse kommen, hat die Länderkammer Initiativen für neue Gesetze beschlossen.
Härtere Strafen gegen Hacker
Aus diesem Grunde wiederholte die Länderkammer darüberhinaus noch weitere Vorlagen. Sie plädierte für ein härteres Strafrecht für Hackerangriffe. Ein neues Gesetz zum "digitalen Hausfriedensbruch" soll den unerlaubten Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und Navigationssysteme unter Strafe stellen. Vorgesehen sind Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.
Zugang zu Waffen soll erschwert werden
Extremisten sollen künftig nicht mehr so leicht an Waffen kommen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die zuständigen Behörden vor der Erteilung eines Waffenscheins Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden einholen dürfen. Bislang prüfen die Behörden das Bundeszentralregister, das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und holen Auskünfte der örtlichen Polizei ein.
Wer volksverhetzende Inhalte, die in Deutschland verboten sind, vom Ausland aus ins Internet stellt, soll sich nach dem Willen des Bundesrates künftig strafbar machen. Bisher ist die Strafverfolgung durch inländische Behörden nur dann möglich, wenn Propagandamaterial von Deutschland aus ins Netz gelangt.
Vorkehrungen gegen Schweinepest

Auf einem Autobahnparkplatz in Mecklenburg-Vorpommern wird vor der Schweinepest gewarnt.
Außerdem machte der Bundesrat den Weg für stärkere Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland frei. Er stimmte einer vom Kabinett beschlossenen Verordnung mit einigen Änderungen zu. Um im Fall eines Ausbruchs der Tierseuche schnell reagieren zu können, werden damit EU-Vorschriften etwa zur Desinfektion von Viehtransportern umgesetzt.
Zuvor hatte der Bundesrat bereits die weitere Aussetzung des Familiennachzugs gebilligt.