Gedenkstein für den bei einem Brandanschlag getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah

Mordfall Yeboah in Saarlouis Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu Brandanschlag

Stand: 23.01.2025 20:39 Uhr

Das Urteil im Prozess um den rassistischen Brandanschlag in Saarlouis vor mehr als 30 Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte: Der Täter muss ins Gefängnis.

Von Alena Lagmöller, ARD-Rechtsredaktion

Samuel Kofi Yeboah aus Ghana starb 1991 in einer brennenden Asylunterkunft in Saarlouis. Es war ein qualvoller Tod, stellte der Vorsitzende des dritten Strafsenats am Bundesgerichtshof Jürgen Schäfer fest.

Der im Dachgeschoss lebende Samuel Kofi Yeboah wurde von einer Flammenwand erfasst, als er das Gebäude verlassen wollte und am obersten Treppenpodest angekommen war. Er erlitt am ganzen Körper schwerste Verbrennungen und rief zehn bis 15 Minuten laut um Hilfe. Nachdem er schließlich hatte geborgen werden können und bis zuletzt bei Bewusstsein war, erlag er wenige Stunden später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

21 Menschen waren damals in dem Haus: 13 schliefen im Obergeschoss, acht feierten im Erdgeschoss einen Geburtstag. Bis auf Yeboah schafften es alle aus den Flammen, mit teils schweren Verletzungen. Lange war unklar, wer das tödliche Feuer gelegt hatte.

Vermutungen über rassistischen Hintergrund der Tat

Dass der Täter aus dem rechtsextremen Milieu kommen musste und dass Rassismus das Motiv war, das dachten sich viele, sagt der Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Björn Elberling: "Wenn man das im Kontext von den weiteren Anschlägen, die in den 90ern passiert sind, sieht, stellt sich die Frage: Welches andere Motiv liegt denn nahe für einen Anschlag auf eine Unterkunft für Asylsuchende?", so Elberling.

"Und insbesondere angesichts der damals sehr starken, sehr gewaltbereiten Neonazi-Szene, angesichts der Tatsache, dass es auch weitere Brandanschläge davor und danach gegeben hat, stellt sich die Frage, was es denn sonst gewesen sein soll?" Man habe damals in den 90ern nicht ernsthaft ermittelt in Richtung einer rassistischen Tat, stattdessen habe man die Bewohner selbst verdächtigt, erzählt Elberling.

Polizei stellt Ermittlungen ein - der Täter entlarvt sich selbst

Dann wurde das Verfahren eingestellt, und viele Jahre geschah nichts - bis sich der Täter selbst verriet: Peter S. hatte auf einem Grillfest im Jahr 2007 einer fremden Frau erzählt, dass er das damals gewesen sei. Jahre später wandte sich die Frau dann an die Polizei, als sie erfuhr, dass durch den Brand ein Mensch ums Leben kam.

Im Prozess am Oberlandesgericht Koblenz stellte sich dann heraus: Der damals 20-jährige Peter S. gehörte der saarländischen Neonazi-Szene an, er legte das Feuer im Treppenhaus der Asylunterkunft. Peter S. legte ein Teilgeständnis ab: Er sei schon dabei gewesen, aber die Hauptverantwortung trage ein damaliger Bekannter, der heute aus der Szene ausgestiegen sei.

BGH bestätigt sechs Jahre und zehn Monate Haft

Das glaubten ihm die Richterinnen und Richter nicht. Der heute 53-jährige wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt wegen Mordes an Samuel Yeboah und wegen versuchten Mordes an den zwölf Bewohnern im Obergeschoss - nach Jugendstrafrecht, weil er bei der Tat noch jung war.

Gegen das Urteil legten die Bundesanwaltschaft, die Nebenkläger und Peter S. Revision ein. Insbesondere die Nebenkläger hatten erreichen wollen, dass Peter S. auch wegen versuchten Mordes bezüglich der Hausbewohner im Erdgeschoss verurteilt wird.

Doch damit hatten sie keinen Erfolg. Heute entschied der Bundesgerichtshof: Das Urteil aus Koblenz ist richtig. Er habe sich wegen des Mordes an Samuel Yeboah und wegen versuchten Mordes an den zwölf anderen strafbar gemacht. Doch in Bezug auf die Menschen im Erdgeschoss habe Peter S. darauf vertraut, dass die Feiernden den Brand rechtzeitig bemerken und dann durch die Haustür fliehen können. Diese Annahme der Richterinnen und Richter in Koblenz sei rechtlich in Ordnung, sagt Karlsruhe. Das Urteil gegen Peter S. ist nun rechtskräftig.

Nebenklage der Überlebenden

Rechtsanwalt Elberling hatte die Nebenklage von Überlebenden aus dem Erdgeschoss vertreten. Er meint weiterhin, dass der Täter auch wegen versuchten Mordes an ihnen hätte verurteilt werden müssen. Dennoch sieht er das Urteil des BGH auch positiv: "Erstmal ist es positiv zu würdigen, dass dieses Verfahren jetzt einen Abschluss hat, dass hier jetzt jemand rechtskräftig verurteilt wurde für diese Tat, die über 30 Jahre nicht aufgeklärt war."

Urteil ist noch immer kein Schlussstrich

Positiv zu werten sei auch, dass der BGH nochmal ausdrücklich festgestellt habe, dass auch die Nebenkläger im Erdgeschoss des Hauses Geschädigte dieses Anschlags seien und dass auch sie bis heute an den Folgen dieses Anschlags leiden. "Die Feststellung des Oberlandesgerichts, dass kein Tötungsvorsatz hinsichtlich dieser Personen festzustellen ist, die halte ich weiterhin nicht nur für diskutabel, sondern für rechtsfehlerhaft."

Für Rechtsanwalt Elberling ist das Urteil deshalb kein Schlussstrich. Einen solchen könne man bei so einer Tat auch nicht ziehen - und ganz besonders nicht in Zeiten von rassistischer Hetze und Gewalt, betonte der Anwalt nach der Urteilsverkündung.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk in der Sendung "Deutschland heute" am 23. Januar 2025 um 14:18 Uhr.