Baden-Württemberg Bundestagswahl 2025: Diese Parteien und politischen Vereinigungen stehen in BW auf dem Wahlzettel
Der Landeswahlausschuss hat insgesamt 16 Parteien und politische Vereinigungen zur Bundestagswahl in Baden-Württemberg zugelassen. Sechs Bewerber wurden gestrichen.
Der Landeswahlausschuss hat am Freitag (24.1.) in Stuttgart von 21 eingereichten Landeslisten für Baden-Württemberg 16 zur Bundestagswahl zugelassen. Nicht zugelassen wurden die Listen der Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer, der Piratenpartei Deutschland, der Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt, von MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit und von der Partei des Fortschritts.
Endgültig zugelassene Landeslisten ab 3. Februar
Insgesamt wurden sechs Bewerberinnen und Bewerber gestrichen, da für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen. Notwendige Unterlagen wurden nicht frist- und formgerecht bei der Landeswahlleiterin eingereicht. Eine Bewerberin ist nach Einreichung der Landesliste verstorben.
Über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung entscheide der Bundeswahlausschuss am 30. Januar, hieß es vom Landeswahlausschuss. An demselben Tag wird der Landeswahlausschuss über mögliche Beschwerden gegen die Zulassung von Wahlkreisvorschlägen entscheiden. Die endgültig zugelassenen Landeslisten und Wahlkreisbewerber veröffentlicht das Ministerium voraussichtlich ab 3. Februar.
16 Parteien und politische Vereinigungen stehen am 23. Februar zur Wahl
Das ist die gesetzlich festgelegte Reihenfolge, in der die Parteien und politischen Vereinigungen in Baden-Württemberg bei der Bundestagswahl am 23. Februar auf dem Stimmzettel stehen. Sie können mit der Zweitstimme von rund 7,6 Millionen wahlberechtigten Menschen in BW gewählt werden.
* bereits im Bundestag oder in einem Landesparlament mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten
Mit der Erststimme wird ein Kandidat oder eine Kandidatin direkt im Wahlkreis, in dem er oder sie antritt, gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Der bundesweite Anteil an diesen Stimmen entscheidet darüber, wie stark die Partei später im Parlament vertreten ist. Das heißt, wie viele Sitze sie bekommt. In die Zahl der Sitze werden die Wahlkreismandate aus den Erststimmen eingerechnet.
FDP trotz Beschwerde in BW zugelassen
Auch die FDP ist vom Landeswahlausschuss zugelassen worden. Ein Parteimitglied hatte zuvor in 14 Landesverbänden Beschwerde gegen das Aufstellungsverfahren seiner Partei eingelegt - auch in Baden-Württemberg. Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten sei nicht geheim gewesen, so der Vorwurf. Das hatte der FDP-Landesverband zurückgewiesen und zu den Anschuldigungen Stellung bei Landeswahlleiterin Cornelia Nesch bezogen.
Was ist mit der CSU? Kann ich die nicht wählen?
Welche Parteien auf dem Wahlzettel stehen, kann in jedem Bundesland unterschiedlich sein. Zum Beispiel tritt die CSU (Christlich-Soziale Union) nur in Bayern an. Der SSW (Südschleswigscher Wählerverband) ist nur in Schleswig-Holstein wählbar.