Anwalt hat Berufung eingelegt

Pforzheimer Prediger wehrt sich gegen Urteil wegen Volksverhetzung

Stand
Autor/in
Felix Wnuck
Ein Porträt Foto von Felix Wnuck

Der Prozess gegen einen wegen Volksverhetzung verurteilten Prediger der Pforzheimer "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" geht in die nächste Runde. Das Urteil werde angefochten, teilte der Anwalt des Mannes mit.

Gegen das Urteil aus der vergangenen Woche hat der Anwalt des Predigers der Pforzheimer "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" nun Berufung eingelegt. Verurteilt wurde der 32-jährige Mann wegen einer Predigt aus dem Juni 2023. Darin legte er dar, warum homosexuelle Menschen aus seiner Sicht gefährlich seien, aus der Gesellschaft ausgeschlossen und eigentlich vom Staat vernichtet werden müssten. Diese Predigt wurde live gestreamt und auf mehreren Internetplattformen veröffentlicht.

Das Amtsgericht Pforzheim bewertete die Aussagen des Predigers als Angriff auf die Menschenwürde, was schwerer wiege als die Religionsfreiheit. Die Vorsitzende Richterin verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt etwa 6.000 Euro.

Verteidiger des Predigers forderte Freispruch

Der Verteidiger des Predigers hatte einen Freispruch beantragt und argumentierte, dass das Video der Predigt als Beweismittel ungeeignet sei. Die Authentizität sei nicht gesichert. Außerdem wurde der Antrag vom Gericht abgelehnt, die Predigt von einem Sachverständigen prüfen zu lassen.

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Ein Prediger der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim muss wegen Volksverhetzung 6.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Mann hatte in einer Predigt gegen Homosexuelle gehetzt.

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Nun hat der Anwalt des Predigers das Urteil angefochten. Der Fall wird nun vor dem Landgericht weiterverhandelt. Der aus Österreich stammende Angeklagte war zur letzten Verhandlung nicht erschienen. Er hatte bereits gegen einen im Juli 2024 verhängten Strafbefehl Widerspruch eingelegt.

Baptistenkirche "Zuverlässiges Wort" im Visier der Verfassungsschützer

Seit 2023 wird die "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Sie gilt als deutscher Ableger einer radikalen Sekte mit Hauptsitz in Arizona/USA. Deren Gründer Anselm Urban wurde bereits in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Gruppierung gehört nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten) in Deutschland an. Anfang des Jahres hatten Ermittler auch Räumlichkeiten der Sekte in Pforzheim durchsucht und dabei vor allem Speichermedien sichergestellt.

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