Die Beleidigung von Robert Habeck und ihre Folgen wurden im Winter 2024 heiß diskutiert.

Bayern "Schwachkopf"-Post und mehr: Strafbefehl gegen Unterfranken

Stand: 16.04.2025 14:21 Uhr

Ein Mann aus dem Kreis Haßberge hat offenbar strafrechtlich relevante Inhalte im Netz verbreitet und Vizekanzler Habeck als "Schwachkopf" bezeichnet. Jetzt folgte ein Strafbefehl. Der berüchtigte "Schwachkopf"-Post spielte dabei kaum eine Rolle.

Von Thomas Moßburger

Der Fall eines 64-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge sorgte im November 2024 bundesweit für Aufsehen. Nachdem er den grünen Vizekanzler Robert Habeck in einem Meme als "Schwachkopf" bezeichnet hatte, wurde sein Tablet beschlagnahmt. Bereits damals gab es weitere Vorwürfe gegen ihn, unter anderem den der mutmaßlichen Volksverhetzung.

Nun erließ das Amtsgericht Haßfurt gegen den Mann einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Volksverhetzung. Der Anwalt des Beschuldigten kündigte bereits an, Einspruch einzulegen. Damit dürfte es zu einem Prozess kommen.

Habeck-Post eher unwichtig

Der "Schwachkopf"-Post, der einst den Durchsuchungsbeschluss ausgelöst hatte, spielte - genau wie einige weitere Vorwürfe - laut Staatsanwaltschaft Bamberg beim jetzigen Strafbefehl keine wirkliche Rolle mehr. Vielmehr seien die Ermittlungen mit Blick auf diesen Post vorläufig eingestellt worden. Er würde, angesichts der Bestrafung der im Strafbefehl genannten Taten, ohnehin "nicht beträchtlich ins Gewicht fallen".

Schon zuvor hatte die Bamberger Staatsanwaltschaft bereits mitgeteilt, dass die Durchsuchung beantragt worden war, bevor Habeck selbst Anzeige gestellt hatte. An der Strafverfolgung habe es wegen Habecks Stellung als Vizekanzler und Minister ein besonderes öffentliches Interesse gegeben, argumentierte die Ermittlungsbehörde.

In der Folge begann eine Debatte über die angemessene Verfolgung von Politikerbeleidigungen. So berichtete etwa der "Stern" (externer Inhalt, möglicherweise Bezahl-Inhalt), dass auch Beleidigungen gegen CDU-Politiker Friedrich Merz Durchsuchungen und Anzeigen nach sich gezogen hätten.

Vorwurf der Volksverhetzung

Welche Posts waren für den Strafbefehl gegen den Haßberger entscheidend, wenn es nicht der Habeck-Post war? Hierzu erklärte das Amtsgericht Haßfurt, dass dem Mann vorgeworfen wird, im ersten Halbjahr 2024 in fünf Fällen durch Retweets oder sonstige Weiterleitungen Erkennungszeichen von ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen verbreitet zu haben. In einem Fall wird ihm im Strafbefehl zudem Volksverhetzung zur Last gelegt, konkret eine Verharmlosung des Nationalsozialismus.

Schon im November hatte die Staatsanwaltschaft Bamberg - neben dem Habeck-Post - auf einen Verdacht der Volksverhetzung hingewiesen. Demnach hatte der Beschuldigte ein historisches Bild von uniformierten Nazis mit dem Schild "Deutsche kauft nicht bei Juden" veröffentlicht und dies mit dem Text "Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!" versehen. Auch dieser Beitrag kommt im nun erlassenen Strafbefehl jedoch nicht vor, wie das Amtsgericht auf BR-Nachfrage klarstellte.

Mit Material der dpa

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Quelle: Regionalnachrichten aus Mainfranken 16.04.2025 - 12:30 Uhr