
Berlin Berliner Landgericht verurteilt Meta zu Schadensersatz und Datenlöschung
Der Facebook-Konzern Meta muss einem Urteil des Berliner Landgerichts zufolge 12.000 Euro Schadenersatz zahlen. Grund sind Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Außerdem sei der Konzern zur Anonymisierung beziehungsweise Löschung von Daten und zur Erteilung von Auskunft über erhobene personenbezogene Daten verpflichtet worden, teilte die Sprecherin der Berliner Zivilgerichte am Montag mit. Geklagt hätten sechs Personen, denen jeweils 2.000 Euro Schadenersatz zuerkannt worden seien.
Das Landgericht Berlin habe in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag betont, den sechs Klägerinnen und Klägern stehe ein Auskunftsanspruch gemäß DSGVO zu. Der Konzern habe deren über die Meta Business Tools erhaltenen personenbezogenen Daten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen verarbeitet und gespeichert, hieß es. Der Löschungs- beziehungsweise Anonymisierungsanspruch bestehe, weil es für die Datenverarbeitung keine Rechtsgrundlage gebe. Einwilligungen hätten nicht vorgelegen.
Datensammlung trotz Widerspruch von Nutzern
Wegen der Verstöße stünden den Klägerinnen und Klägern Schadenersatzansprüche zu, betonte das Gericht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Für weitere Einzelheiten müssten die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden.
Die Klägerinnen und Kläger hatten nach Gerichtsangaben unter anderem moniert, dass mit dem Einsatz von Meta Business Tools webseitenübergreifend und teils gegen den Willen der Nutzer Profile über Personen angelegt werden können. Damit könnten auch politische und religiöse Einstellungen, sexuelle Orientierungen und Erkrankungen erfasst werden.