
Berlin Bewährungsstrafen nach gescheitertem Anschlag auf Berliner Gefängnis vor 30 Jahren
Ein geplanter Sprengstoffanschlag auf einen Berliner Gefängnisbau misslang vor fast genau 30 Jahren. Nach langer Flucht kamen die Täter zurück. Das Gericht verließen sie nun als verurteilte, aber freie Männer.
30 Jahre nach einem gescheiterten linksextremen Sprengstoffanschlag in Berlin sind zwei Täter zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Damit konnten Peter K. (65) und Thomas W. (62) nach jahrzehntelangem Untertauchen in Südamerika und einer Rückkehr nach Deutschland das Berliner Kammergericht als freie Männer verlassen.

Sprengstoff in Propangasflaschen
Die eher geringe Strafe sei trotz des geplanten schweren Anschlags angemessen, weil es letztlich beim Versuch geblieben sei, weil seit der Tat viel Zeit vergangen sei und weil die Täter zurückgekehrt seien und gestanden hätten, begründete das Gericht das Urteil. Verurteilt wurden die beiden wegen des Versuchs des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.
Vorausgegangen war eine sogenannte Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten. Teil der Verständigung waren die Rückkehr und die Geständnisse der beiden.
Peter K. und Thomas W. und ein inzwischen gestorbener Komplize hatten als Gruppe unter dem Namen "Das Komitee" den Sprengstoffanschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau für die Nacht vom 10. auf den 11. April 1995, also vor fast genau 30 Jahren, geplant. So sollten Abschiebungen von kurdischen Unterstützern der verbotenen Arbeiterpartei PKK in die Türkei verhindert werden.
Der Anschlag mit 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen scheiterte, weil beim Umladen eine Polizeistreife auftauchte. Daraufhin flüchteten die Männer aus Deutschland.

Verjährungsfrist wurde laut Richter immer wieder unterbrochen
Nur der "pure Zufall" habe die Explosion und Zerstörung des Gebäudes mit 120 Kilogramm Sprengstoff verhindert, sagte der Richter am Dienstag. Als die Polizei vorbeikam, hätten die Männer "Hals über Kopf" die Flucht ergriffen und dabei "jede Menge Personaldokumente" wie Ausweise in den Autos gelassen und so ihre Anwesenheit bestätigt.
Ausführlich erläuterte der Richter, warum die Tat auch nach 30 Jahren noch nicht verjährt sei: Weil die Verjährungsfrist immer wieder unterbrochen worden sei. Das nun verhängte Strafmaß einer Freiheitsstrafe mit Bewährung sei weder Zeichen einer "verfolgungswütigen Justiz" noch "unangebrachte Milde", sondern eine angemessene Reaktion.
Immerhin hätten die Täter ein "extrem hohes Maß an krimineller Energie" aufgebracht. Auf der anderen Seite läge die Tat drei Jahrzehnte zurück und dieses halbe Leben auf der Flucht in Südamerika und in Abgeschiedenheit von ihren Kontakten in der Heimat sei für die beiden Männer "kein Zuckerschlecken" gewesen, so der Richter. "Es war keine Konstellation, wo die Angeklagten es sich hätten 30 Jahre gut gehen lassen."

Bei Geständnissen habe Reue nicht im Mittelpunkt gestanden
Dass die Männer nach Deutschland zurückgekehrt seien, zeige auch, dass sie anerkennen würden, dass die Justiz den Fall klären wolle. Bei ihren Geständnissen habe zwar nicht die Reue im Mittelpunkt gestanden, sagte der Richter. Anderseits müsse man feststellen, dass nichts zerstört worden sei und die Hauptlast der Tat die Angeklagten selbst zu tragen hatten.
Eine Bewährungsstrafe sei angemessen, weil die Prognose günstig sei, betonte der Richter. Beide Männer seien zudem in einem Alter, das nicht als förderlicher Faktor für weitere Kriminalitätsausübung spreche - leises zustimmendes Gelächter unter den grauhaarigen Besuchern im Zuschauerraum war die Antwort. Nach dem Prozess öffneten die Angeklagten vor dem Gerichtsbau einige Dosen Bier.
Sendung: Radioeins, 08.04.2025, 07:00 Uhr