Berlin Knappe Briefwahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Berliner Gericht mit Klage
Ein in Südafrika lebender Deutscher wollte mit einer Klage seine Teilnahme an der Bundestagswahl gerichtlich ermöglichen. Der Grund: Die kurze Frist bei der Briefwahl. Das Gericht wies die Klage zurück - zuständig sei der Bundestag.
Ein im Ausland lebender Deutscher ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich seine Teilnahme an der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar zu erzwingen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den entsprechenden Eilantrag zurückgewiesen. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag.
Der Kläger, der in Südafrika lebt, hatte gefordert, dass das Land Berlin und die Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen ergreifen, um ihm trotz der kurzen Briefwahlfrist eine rechtzeitige Stimmabgabe zu ermöglichen. Wegen langer Postlaufzeiten befürchtet er, dass seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig die zuständige Briefwahlstelle in Berlin erreichen.
Gericht: Bundestag ist zuständig für Wahlprüfung
Das Gericht erklärte den Eilantrag für unzulässig. Die Überprüfung des Wahlverfahrens - einschließlich der Vorbereitung - falle in die Zuständigkeit des Bundestages und könne erst nach der Wahl im Rahmen des sogenannten Wahlprüfungsverfahrens erfolgen.
Besondere Umstände von staatspolitischer Bedeutung, die ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen könnten, lägen in diesem Fall nicht vor.
Verkürzter Zeitraum für Briefwahl
Hintergrund ist die kurze Briefwahlfrist bei der anstehenden Wahl. Üblicherweise beträgt der Zeitraum für die Beantragung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen sechs Wochen. Bei der vorgezogenen Wahl sind es jedoch nur zwei Wochen. In Berlin werden die Unterlagen frühestens ab dem 10. Februar verschickt, in anderen Bundesländern frühestens ab dem 4. Februar.
Für eine rechtzeitige Rücksendung bieten deutsche Auslandsvertretungen teilweise Unterstützung an. Alternativ können kostenpflichtige Expressdienste genutzt werden.
Bis zu vier Millionen Deutsche im Ausland
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes leben schätzungsweise drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland. Nicht alle davon sind wahlberechtigt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Sendung: rbb24 Abendschau, 06.01.2025, 19:30 Uhr