Berlin Bundestagswahl: Sieben kleinere Parteien dürfen in Berlin nicht antreten
Zur Bundestagswahl 2025 am 23. Februar dürfen in Berlin 18 Parteien antreten, sechs weniger als 2021. Das beschloss der Landeswahlausschuss nach Prüfung der eingereichten Landeslisten am Freitag.
Die zugelassenen Parteien (in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Die Linke
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische
- Initiative (Die Partei)
- Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
- Freie Wähler
- Volt Deutschland
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
- Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
- Bündnis Deutschland
- Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
- MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
- Partei des Fortschritts (PdF)
Fünf Parteien scheitern an Unterschriften
Sieben der insgesamt 25 angemeldeten Parteien dürfen demnach nicht antreten. In den meisten Fällen konnten die betroffenen Parteien nicht die vorgeschriebenen 2.000 Unterstützungsunterschriften vorweisen. Schon länger hatten kleinere Parteien davor gewarnt, dass diese Hürde bei der vorgezogenen Bundestagswahl wegen knapper Fristen sehr hoch sei. Davon betroffen sind:
- die Basis
- die ökologisch-demokratische Partei (ÖDP)
- die Partei der Humanisten
- die Piraten
- die Werte-Union
Die Partei der Rentner sowie die Volksstimmen-Partei Deutschlands (VPD) dürfen nicht antreten, weil sie zuvor bereits auf Bundesebene nicht zugelassen wurden.
Unterschriften-Quoren gelten auch bei vorgezogenen Wahlen
Vertreter der betroffenen Parteien kritisierten bei der Sitzung des Landeswahlausschusses, dass bei vorgezogenen Wahlen keine geringeren Unterschriften-Quoren gelten. Landeswahlleiter Stephan Bröchler wurde aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechende gesetzliche Vorgaben geändert werden.
Die Parteien können bis Montag, 27. Januar Beschwerde bei der Bundeswahlleitung gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses einlegen. Spätestens am 30. Januar wird dann über eventuelle Beschwerden entschieden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 24.01.2025, 15 Uhr