Symbolbild: morgendlicher Berufsverkehr in Berlin (Bild: imago images/ Jochen Eckel)

Berlin So kommen Fahrgäste am Montag trotz des BVG-Warnstreiks ans Ziel

Stand: 25.01.2025 14:21 Uhr

Ein ganztägiger Warnstreik bei der BVG bedeutet deutliche Einschränkungen für die Fahrgäste in Berlin. Was fährt noch, welche Alternativen gibt es und welche Rechte haben Fahrgäste?

  • BVG wird am Montag 24 Stunden lang bestreikt
  • Regio-Züge und S-Bahnen fahren - S5 verstärkt Takt
  • volle Straßen und längere Fahrtzeiten erwartet
  • Fahrgäste erhalten bei Streik keine Entschädigungen

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind am kommenden Montag von einem ganztägigen Warnstreik betroffen. Die Gewerkschaft Verdi hat am Mittwoch dazu aufgerufen. Laut BVG wird der Streik von Montagmorgen 3 Uhr bis Dienstagmorgen 3 Uhr andauern - aber auch danach könne der Verkehr mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen noch unregelmäßig sein.
 
Die BVG teilte mit, dass während des Warnstreiks alle U-Bahnen und Straßenbahnen sowie die meisten Busse ausfallen.
 
Die S-Bahnen sind nicht von dem Ausstand betroffen, da sie von der Deutschen Bahn betrieben werden. Auch Regionalzüge von beispielsweise DB oder Odeg fahren nach regulärem Fahrplan.
 
Die Berliner S-Bahn teilte auf ihrer Webseite mit, dass sie am Streiktag zwischen 9 und 14 Uhr zusätzliche Fahrten der Linie S5 zwischen Mahlsdorf und Lichtenberg anbieten werden. Statt sechs Mal fahren die Züge dann neun Mal pro Stunde.

Trams der Berliner Verkehrsbetriebe BVG stehen am 29.02.2024 auf dem Betriebsbahnhof Lichtenberg in Berlin. (Quelle: Picture Alliance/Florian Gaertner)
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BVG empfiehlt Ausweichen auf Sharing-Angebote

Linien und Angebote, die im Auftrag der BVG von anderen Unternehmen gefahren werden, sind vom Streik nicht betroffen. Das gilt für den BVG Muva und alle Fähren (F10, F11, F12).
 
Auch die Buslinien 106, 114, 118, 133, 161, 168, 175, 179, 204, 218, 234, 275, 316, 318, 320, 326, 334, 349, 358, 363, 380, N12, N23, N35, N39, N53, N61, N69, N84, N91, N95, N97 fahren laut BVG.
 
Die Linien M36, 112, 124, 184, 744, 893 und N68 fahren demnach mit eingeschränktem Angebot.
 
Laut BVG fahren hier Busse, da die Linien von Subunternehmen im Auftrag der BVG bedient werden. Diese Unternehmen sind nicht von der laufenden Tarifrunde betroffen und werden daher auch nicht bestreikt, wie der rbb auf Nachfrage erfuhr.

 
Die BVG empfiehlt Fahrgästen zudem, Sharing-Angebote in der BVG-eigenen "Jelbi"-App zu nutzen - also beispielsweise Autos oder E-Roller. Auch Taxis oder Fahrtvermittler wie Uber können eine Alternative für Fahrgäste sein. All diese Angebote sind jedoch kostenpflichtig. Fahrgäste sollten sich vorab auf der BVG-Webseite oder der App über ihre Fahrt informieren.

 
Selbstverständlich kommt man auch per Fahrrad oder zu Fuß am Streiktag weiter.

Berliner Straßen werden am Streiktag voraussichtlich voller

Erfahrungsgemäß kann es an Streiktagen der BVG voller auf den Straßen werden - Autofahrer sollten vor allem in den Hauptverkehrszeiten mehr Zeit einplanen und sich vorab über ihre Fahrroute informieren.
 
Insbesondere im Bereich Dreieck Charlottenburg und Dreieck Neukölln sowie an der Baustelle auf der A115 im Bereich Kreuz Zehlendorf ist mit erheblichen Rückstau zu rechnen, so die Verkehrsinformationszentrale auf ihrer Webseite. Auch auf den zuführenden Bundesstraßen wie z. B. B1, B2, B5, B96, B96a und B158 sollten Autofahrer deutlich mehr Zeit einplanen.

Im Berliner Stadtgebiet wird an den ohnehin schon hoch belasteten Streckenabschnitten mit nochmals deutlich längeren Fahrzeiten gerechnet. Betroffen hiervon sind insbesondere folgende Bereiche:
 

  • Adlershof und Altglienicke:
    im Bereich Köpenicker Straße und Ernst-Ruska-Ufer
  • Friedrichshain:
    an der Baustelle Petersburger Straße und Elsenbrücke sowie rund um das Ostkreuz
  • Gesundbrunnen:
    im Bereich Osloer Straße und Wollankstraße
  • Haselhorst:
    auf der Straße Am Juliusturm und der Baustelle am Ferdinand-Friedensburg-Platz
  • Lichterfelde:
    im Bereich Hindenburgdamm, Ostpreußendamm und Königsberger Straße
  • Marzahn:
    an der Baustelle Landsberger Allee in Höhe B158 sowie im Bereich der Landsberger Chaussee
  • Mitte:
    rund um den Alexanderplatz und die Baustelle Mühlendammbrücke
  • Neukölln:
    im Bereich Karl-Marx-Straße, Hermannstraße und Grenzallee
  • Prenzlauer Berg:
    an der Baustelle Greifswalder Straße und im Bereich Prenzlauer Promenade
  • Wedding:
    an der Baustelle auf der Seestraße und im Bereich Müllerstraße
  • Westend:
    an der Baustelle Heerstraße sowie im Bereich Theodor-Heuss-Platz und Messedamm
Symbolbild: Logo des dbb Beamtenbundes. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
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Streik bei BVG: Keine Entschädigungen wegen "höherer Gewalt"

Wer am Montag auf Bus, U-Bahn oder Tram angewiesen wäre und dadurch zu spät kommt oder Termine versäumt, kann nicht mit Entschädigungen rechnen.
 
Denn Streik gilt bei der BVG als "höhere Gewalt". Diese Art von Ereignissen schließen aus, dass Inhaber von Monats- oder Wochenkarten sowie dem Deutschlandticket entschädigt werden oder Nachlässe für Ausfälle, Umwege oder Nicht-weiterkommen erhalten.
 
Zu "höherer Gewalt" zählen unter anderem Naturkatastrophen und -ereignisse wie Überschwemmungen oder Unwetter, aber auch Brände, Sabotageakte, Terrorismus - und eben Streik. Darauf berufen sich auch Eisenbahnverkehrsunternehmen wie die Deutsche Bahn oder die Odeg. Die BVG ist zwar kein Eisenbahnverkehrsunternehmen, stuft den Streik aber wie eines ein, so die Verkehrsbetriebe auf Anfrage des rbb.
 
Juristisch sind Warnstreiks wie Vollstreiks verfassungsrechtlich als Grundrecht garantiert, leiten sich ab von der "Koalitions- und Vereinsfreiheit", die im Grundgesetz verankert ist (Artikel 9 Absatz 3).
 
Streik gilt für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer als sogenanntes "Wegerisiko". Denn obwohl Streiks dafür sorgen können, dass man zu spät oder gar nicht zum Arbeitsplatz gelangt, liegt es an den Arbeitnehmenden, "zumutbare Vorkehrungen" [www.igmetall.de] dagegen zu treffen. Wer zu spät kommt und nicht Bescheid sagt, muss mit Konsequenzen rechnen.

 
Wer am Streiktag ein Taxi nehmen muss, um zur Arbeit zu kommen, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung vom Arbeitgeber. Wer komplett daran gehindert wird, am Streiktag seinen Arbeitsplatz zu erreichen, sollte einen Urlaubstag oder Gleitzeit nehmen. Auch das Home Office kann - sofern es angeboten wird - eine Alternative sein.

Sendung: Antenne Brandenburg, 23.01.2025, 7:30 Uhr