Blick über Berliner Humboldt-Forum und Rotes Rathaus. (Quelle: imago-images/Jochen Eckel)

Berlin Volksentscheid "Deutsche Wohnen enteignen": Senat gibt Gutachten für Vergesellschaftungsrahmengesetz in Auftrag

Stand: 24.01.2025 20:54 Uhr

Mehr als drei Jahre nach dem Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" in Berlin macht der schwarz-rote Senat nun einen Schritt in Richtung des angekündigten Vergesellschaftungsrahmengesetzes.
 
Raed Saleh, Chef der Berliner SPD-Fraktion sagte der rbb24 Abendschau, er habe der Berliner CDU eine Deadline bis zum Sommer gegeben. Dann müsse ein Entwurf für das Rahmengesetz stehen. Andernfalls bringe seine Fraktion einen eigenen Entwurf ein.
 
Bereits am Freitag teilte eine Sprecherin mit, die CDU-geführte Berliner Finanzverwaltung werde ein Gutachten zur Umsetzung des Gesetzes in Auftrag geben. Das Vergabeverfahren werde voraussichtlich vier bis acht Wochen dauern, der Auftrag könnte somit noch im ersten Quartal dieses Jahres erfolgen. Saleh begrüßte, dass sich die CDU in diesem Punkt bewege. In der Vergangenheit gab es Uneinigkeit, welche Senatsverwaltung für die Kosten des Gutachtens aufkomme.

Archivbild: Berlin, wegen anhaltender Probleme mit den Mietpreisen demonstrieren ca. 20.000 Menschen unter dem Motto "Wohnen für alle! Gemeinsam gegen hohe Mieten und Verdrängung". (Quelle: dpa/sulupress)
Senat: Noch immer kein Entwurf zum Vergesellschaftungsrahmengesetz
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Beim Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" hatte sich im September 2021 eine Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Landesregierung die Wohnungsbestände großer Privatkonzerne vergesellschaften soll. CDU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu beschließen. Es solle auf "Geschäftsfelder der Daseinsvorsorge" abzielen, darunter auch Immobilienkonzerne auf dem Berliner Wohnungsmarkt.

Die SPD hatte Mitte des vergangenen Jahres erneut Druck auf die CDU gemacht und ein Vergesellschaftungsrahmengesetz eingefordert. Zwischen den Senatsfraktionen soll es laut rbb-Informationen aber einen Disput darüber gegeben haben, wer das Gutachten bezahlt. "Wir haben der zuständigen Finanzverwaltung fristgerecht alle notwendigen Informationen zukommen lassen und sind der Auffassung, dass eine federführende Verwaltung auch die Kosten eines von ihr in Auftrag zu gebenden Gutachtens übernehmen sollte", so Martin Pallgen, Sprecher des Stadtentwicklungssenators.
 
Weil grundlegende Rechtsfragen geklärt werden müssen, solle sich der Prozess nicht weiter verzögern, so die Sprecherin der Finanzverwaltung. Bei ihrer Fraktionsklausur an diesem Wochenende will die SPD das Thema erneut diskutieren.
 
Grüne und vor allem Linke hatten dem Senat immer wieder vorgeworfen, die Umsetzung des Gesetzes hinauszuzögern. Besonders die CDU lehnt das Vorhaben weiterhin ab, zumindest bei Wohnungsunternehmen. Gleichzeitig finalisierte der schwarz-rote Senat aber auch den Rückkauf des Fernwärmenetzes von Vattenfall.

Sendung: rbb24, 24.01.2025, 21:45 Uhr