Eine Beamtin der Bundespolizei stoppt ein Fahrzeug bei der Einreisekontrolle am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke.

Brandenburg Berlin Rechtswidrige Zurückweisungen: Zunächst abgewiesene Flüchtlinge beantragen Asyl in Berlin

Stand: 06.06.2025 17:46 Uhr

Die drei Asylsuchenden, deren Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze das Verwaltungsgericht Berlin für rechtswidrig erklärt hat, befinden sich nun in der deutschen Hauptstadt. "Die betreffenden Personen haben sich in Berlin mit einem Asylbegehren gemeldet, das nun rechtsstaatlich geprüft wird", sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Integration. "Weitere Informationen geben wir aus Datenschutzgründen und zum Schutz dieser Menschen nicht." Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
 
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung der drei Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Bundespolizei am Bahnhof in Frankfurt (Oder) 3.3.2022
Flüchtlingsrat kritisiert Bund für Beibehaltung von Zurückweisungen
Ein Gericht hat am Montag die Zurückweisung von drei Asylsuchenden für rechtswidrig erklärt. Dass Kanzler und Innenminister dennoch an der Methode festhalten wollen, kritisiert der Brandenburger Flüchtlingsrat scharf: Es werde "willentlich rechtsstaatlicher Boden verlassen".mehr

Registrierung in Ankunftszentrum

Geflüchtete, die nach einem bundesweit geltenden Verteilschlüssel nach Berlin kommen, werden üblicherweise zunächst in einem Ankunftszentrum untergebracht, wo sie versorgt und registriert werden und diverse Überprüfungen durchlaufen.
 
Dabei geht es unter anderem um ihre Personalien und ihre Gesundheit, um Sicherheitsfragen oder darum, ob sie schon früher Asylanträge gestellt haben. Geprüft wird auch, ob womöglich ein anderes europäisches Land für die Bearbeitung der Asylbegehren zuständig ist.

Symbolbild: Die Bundespolizei kontrolliert den Einreiseverkehr am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und Slubice am 17.10.2023. (QUelle: picture alliance/dpa/Patrick Pleul)
Gericht: Zurückweisung von Asylsuchenden hinter der Grenze ist rechtswidrig
Deutschland darf Asylsuchende nicht einfach so abweisen, sondern muss erst ein Verfahren nach Dublin-Regeln durchgeführen - das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Bundesinnenminister Dobrindt will trotzdem an Zurückweisungen festhalten.mehr

Stärkere Grenzkontrollen seit Mai

Hintergrund der jüngsten Gerichtsentscheidung ist eine Intensivierung der Grenzkontrollen, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wenige Stunden nach seinem Amtsantritt am 7. Mai verfügt hatte. Er ordnete auch an, dass Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
 
Dem liegt Paragraf 18, Absatz 2 des Asylgesetzes zugrunde. An der Stelle im deutschen Asylgesetz steht, dass die Einreise verweigert werden kann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

Dobrindt will Praxis an Grenze nicht ändern

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die rechtlich nicht mehr anfechtbar ist, kündigte Dobrindt an, an der bisherigen Praxis an den Grenzen festhalten zu wollen. Gleichzeitig werde man den Beschluss der Berliner Richter, der sich auf Einzelfälle beziehe, befolgen.

Sendung: