Blick in einen Gerichtssaal des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Dort wurde über Ordnungsrufe der Bürgerschaftspräsidentin gegen den AfD-Abgeordneten Walczak verhandelt.

Hamburg Hamburgisches Verfassungsgericht verhandelt über Ordnungsrufe für AfD

Stand: 10.01.2025 13:27 Uhr

In der Hamburgischen Bürgerschaft ist es vor eineinhalb Jahren laut geworden. Ein Abgeordneter der AfD sorgte mit einer Rede für Unmut, er wurde zwei Mal zur Ordnung gerufen. Am Freitag verhandelte das Hamburgische Verfassungsgericht darüber, ob diese Ordnungsrufe rechtmäßig waren.

In der Bürgerschaftsdebatte ging es um eine Partnerschaft zwischen Hamburg und einer israelischen Stadt. Der AfD-Abgeordnete Krzysztof Walczak ging ans Rednerpult und polterte sofort gegen die CDU los. Erst bezeichnete er die Partei als "Schwindlertruppe" und CDU-Fraktionschef Dennis Thering als "Pinocchio". Dann hielt er der CDU vor, sie hätte mit ihrer Migrationspolitik Hunderttausende Antisemiten ins Land gelassen. Daraufhin folgte ein erster Ordnungsruf. Kurz darauf wiederholte er das und stellte auch noch einen Zusammenhang mit der CDU-Migrationspolitik und antisemitischen Übergriffen her - und es erfolgte ein zweiter Ordnungsruf.

Ordnungsrufe angemessen?

Waren die Ermahnungen angemessen, oder haben sie das Rederecht von Walczak verletzt? Darum geht es vor dem Verfassungsgericht. Walcak argumentierte: Was auf der Straße gesagt werden dürfe, dürfe auch im Parlament ausgesprochen werden. André Trepoll von der CDU, damals der amtierende Sitzungspräsident, hielt dagegen: Walcazak habe Flüchtlinge pauschal als Antisemiten herabgewürdigt und die CDU gleich mit. So etwas sei nicht vom Rederecht im Parlament gedeckt.

Das Verfassungsgericht verkündet seine Entscheidung am 7. Februar dieses Jahres.

Dieses Thema im Programm:
NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 10.01.2025 | 13:00 Uhr