
Niedersachsen Braunschweig: Waffenverbot gegen Rechtsextremisten bestätigt
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Mittwoch das Waffenverbot gegen einen Rechtsextremisten bestätigt. Weil er Mitglied der Partei "Die Heimat" (früher: NPD) ist, habe er nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Besitz von Waffen.
Die Stadt Braunschweig hatte dem Spitzenpolitiker der rechtsextremen Partei im Februar untersagt, Waffen zu erwerben und zu nutzen. Die Entscheidung betraf sowohl erlaubnispflichtige Waffen als auch solche, für die es keine behördliche Erlaubnis braucht - etwa Schreckschuss und Druckluftwaffen sowie Hieb- und Stichwaffen, wie das Gericht erklärte. Der Mann, der unter anderem solche Waffen in einem Onlineshop verkauft, hatte einen Eilantrag gegen das Verbot gestellt. In sozialen Medien schult er laut Gericht außerdem, wie man mit erlaubnisfreien Waffen umgeht.
Gericht: Mitgliedschaft bei rechtsextremer Partei reicht für Waffenverbot
Das Waffenverbot "sei voraussichtlich in vollem Umfang rechtmäßig", entschied nun das Verwaltungsgericht im Eilverfahren. Weil der Antragssteller Mitglied der Partei "Die Heimat" sei, besitze er nicht die für den Erwerb und Besitz von Waffen erforderliche Zuverlässigkeit, begründete das Gericht die Entscheidung. "Die Heimat" ist die Nachfolgepartei der rechtsextremen und verfassungsfeindlichen NPD, wie schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hatte. Nach Ansicht des Braunschweiger Gerichts führt schon die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur sogenannten Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Heißt: Allein diese Tatsache kann als Grund ausreichen, den Waffenbesitz zu verbieten.
Nicht das erste Waffenverbot gegen Rechtsextreme
Dem Betroffenen muss nach Ansicht des Gerichts nicht nachgewiesen werden, dass er sich tatsächlich verfassungsfeindlich verhalten habe. Dass der Betroffene bislang straffrei und waffenrechtlich beanstandungsfrei geblieben ist, reiche ebenfalls nicht, um von der vermuteten Unzuverlässigkeit abzuweichen. Denn das sei der Normalfall und würde im Waffengesetz vorausgesetzt werden. Dem Gericht zufolge war der gescheiterte Antragssteller bis mindestens April 2024 stellvertretender Bundesvorsitzender von "Die Heimat". In Braunschweig hatte die Stadt erst kürzlich erfolgreich Waffenverbote gegen zwei andere Rechtsextremisten auf den Weg gebracht.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 28.05.2025 | 15:00 Uhr