Eine Schlingfalle liegt auf dem Boden.

Niedersachsen Jagd auf Wölfe? Zehn illegale Schlingfallen in Wald entdeckt

Stand: 05.06.2025 21:56 Uhr

In einem Wald in der Gemeinde Goldenstedt hat ein Jäger zehn illegale Schlingfallen gefunden. Der lokale Wolfsberater hält es für möglich, dass damit Wölfe gefangen werden sollten. Der Jagdpächter hat eine andere Vermutung.

Wolfsberater Ulrich Heitmann aus Vechta hat Bilder der Fallen gesehen. Auf ihn hätten sie professionell gewirkt, sagte er im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen. Sie seien in etwa auf Höhe einer Türklinke angebracht gewesen. Heitmann meint, dass ein Jäger ein Interesse daran haben könnte, Wölfe zu fangen beziehungsweise durch die Fallen zu töten. In dem Gebiet hält sich das Goldenstedter/Barnstorfer Rudel auf. Die Polizei hat die Fallen aus Draht vor Ort untersucht. Die Ermittler gehen aber weder davon aus, dass sie für Wölfe gedacht waren, noch dass sie überhaupt funktionsfähig waren. Zuerst hatte "OM-Media" über den Fall berichtet.

Jagdpächter des Waldes schockiert über Fallen

Eine Schlingfalle liegt auf dem Boden.

Zehn verbotene Schlingfallen hat ein Jäger in dem Waldstück in Goldenstedt gefunden.

Die Polizei hat die gefundenen Fallen und die Akten an die Staatsanwaltschaft in Oldenburg übergeben. Diese ermittelt jetzt gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Jagdwilderei. Der Jagdpächter des Waldes, Stefan Kock, zeigte sich schockiert darüber, dass in seinem Waldstück die Fallen gefunden wurden. Er habe bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet, sagte Kock dem NDR Niedersachsen. Ebenso wie die Ermittler glaubt er nicht, dass ein Jäger die Fallen für Wölfe aufgestellt hat. Seine Vermutung: Mit ihnen sollten Rehe gefangen werden. Darauf deute laut Kock auch die Höhe hin, in der die Fallen aufgestellt wurden.

Geldstrafe und Freiheitsstrafe bei illegaler Wolfs-Jagd möglich

Die Jagd auf Wölfe ist in Deutschland verboten. Gleiches gilt auch für Schlingfallen: Laut Bundesjagdgesetz, Paragraf 19, dürfen "Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann" weder hergestellt, angeboten, gekauft noch aufgestellt werden. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann eine Strafe von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen, wie eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums dem NDR Niedersachsen sagte. Darüber hinaus könne aber auch das Tierschutzgesetz greifen - dann sei zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich, so die Sprecherin. Grund sei die "besonders perfide Methode" der Schlingenjagd: So gefangene Tiere würden sich bei Befreiungsversuchen qualvoll verletzen oder verhungern.

Schlingfallen für Tiere gelten als besonders grausam

Bei der Methode wird häufig ein stabiler Draht zu einer Schlaufe gebogen und mit einem Köder ausgelegt. Wenn ein Tier mit dem Kopf darin landet, versucht es sich durch Ziehen zu befreien und stranguliert sich selbst. Natur- und Tierschützer kritisieren die Jagdform, die in anderen Ländern teilweise noch erlaubt ist. Dies sei eine besonders grausame Fangmethode, so PETA. Schlingfallen seien zudem nicht wählerisch, betont der WWF (World Wide Fund For Nature). Diese würden viele Arten töten, die gar nicht das ursprüngliche Ziel seien. "Häufig leiden die Tiere tagelang, bevor sie ihren Verletzungen erliegen", heißt es.

Dieses Thema im Programm:
NDR Fernsehen | Hallo Niedersachsen | 05.06.2025 | 19:30 Uhr