Niedersachsen Obdachlosigkeit: Hannover will bis 2030 Wohnraum für jeden schaffen
Die Stadt Hannover will Obdachlosigkeit nach eigenen Angaben bis 2030 "abschaffen". Am Montag wurde eine neue Unterkunft für Obdachlose mit 30 Zimmern in Betrieb genommen.
Das Projekt "Lange Laube" sei ein wichtiger Baustein, sagte Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) am Montag. Die Unterkunft in der Innenstadt besteht aus fünf abgeschlossenen Wohnungen mit 30 Zimmern, wie die Stadt mitteilte. Küchen und Bäder werden demnach gemeinschaftlich genutzt. Pro Etage gebe es einen Gemeinschaftsraum. Die Bewohnenden werden laut Stadt durch Sozialarbeitende des Deutschen Roten Kreuzes betreut.
60 Prozent Familien in Unterkünften
In den Unterkünften leben den Angaben zufolge derzeit etwa 1.100 Menschen. 60 Prozent davon seien Familien, 30 Prozent Männer und 10 Prozent Frauen. Die Diakonie schätzt, dass in Hannover bis zu 4.000 Menschen ohne festen Wohnsitz leben. Viele davon kämen aus Osteuropa. Rund 500 von ihnen würden regelmäßig im Freien übernachten.
Gesicherter Wohnraum, auch für den Notfall
Die Stadt Hannover hat gemeinsam mit der Europäischen Union und der Bundesregierung "öffentlich erklärt, die Obdachlosigkeit bis 2030 abschaffen zu wollen". Bis dahin solle kein Mensch mehr auf der Straße leben müssen. Jede Person solle dann Zugang zu einem gesicherten Wohnraum haben, der auch im Notfall bestehen bliebe. Wohnungslose Menschen sollen unterstützt werden, "in ihrer Notlage eine Perspektive zu entwickeln, die sie aus der Situation herausführt". Zuletzt war die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland und Niedersachsen deutlich gestiegen.
Genauer formuliert ist jemand wohnungslos, der keinen Vertrag für ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Wohnhaus hat. Auch wenn Menschen in einer Unterkunft einer Stadt oder Gemeinde leben, um nicht auf der Straße leben zu müssen, gelten sie als wohnungslos.
Als obdachlos gilt hingegen eine Person, wenn sie kein Obdach hat. Das bedeutet, dass der- oder diejenige zum Beispiel auch nicht bei Freunden oder der Familie unterkommt.
Alternativ wird in beiden Fällen mittlerweile auch oft von Personen in Wohnungsnotfallsituationen gesprochen. Das schließt auch weitere Gruppen ein, zum Beispiel Menschen, die in verdeckter Wohnungslosigkeit bei Bekannten oder Angehörigen wohnen, oder Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, etwa weil eine Zwangsräumung droht.
Quelle: Stadt Hannover
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 21.01.2025 | 06:30 Uhr