Eine Jägerin geht mit ihrer Bockbüchsflinte zu einem Hochsitz.

Niedersachsen Wolf im Landkreis Helmstedt darf bei weiterem Riss getötet werden

Stand: 28.05.2025 14:37 Uhr

Nach vermehrten Wolfsrissen hat der Landkreis Helmstedt die Tötung eines einzelnen Wolfs erlaubt - sollte er noch ein Tier reißen. Für den Abschuss müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Der Landkreis hat die Ausnahmeregelung mit einer am Mittwoch veröffentlichten sogenannten Allgemeinverfügung erteilt. Diese gelte für den Wolfsrüden mit der Kennung GW3559. Sie gestattet die Tötung des Tiers - vorausgesetzt der Wolf hat erneut ein Tier gerissen und ein genetischer Nachweis bestätigt, dass dafür der zum Abschuss freigegebene Wolf verantwortlich war. Zudem ist das Tier der Verfügung zufolge nur in einem festgelegten Gebiet zum Abschuss freigegeben. Dieses erstrecke sich auf die Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke im Landkreis Helmstedt.

Leitwolf eines Rudels mit Jungtieren

Bei dem Wolf mit der Kennung GW3559 handelt es sich laut einem Sprecher des Landkreises um den Leitwolf eines Rudels mit Jungtieren. Er soll den Angaben in der Verfügung zufolge "bei einer großen Anzahl an Fällen" in der Region seit 2024 "beteiligt oder ursächlich" gewesen. Die Ausnahmeregelung erlaubt den Abschuss des bestimmten Wolfes von Juli bis zum Jahresende. Bis dahin sei die Tötung weiter verboten, um die Aufzucht der jungen Wölfe im Rudel zu ermöglichen, sagte der Sprecher dem NDR Niedersachsen.

150 tote Schafe in der Region im Jahr 2024

In der Region um den Landkreis Helmstedt, die die Stadt Wolfsburg und den Landkreis Wolfenbüttel umfasst, gibt es den Angaben zufolge seit Juli 2024 vermehrt Risse von Weidetieren. Zwischen Ende Juli und Anfang November kam es in der Region demnach zu 20 Wolfsrissen. Genanalysen schreiben dem zum Abschuss freigegebenen Wolf demnach 13 Risse zu. Bei zwei weiteren Vorfällen gilt seine Beteiligung als wahrscheinlich, wie aus der Allgemeinverfügung hervorgeht. Bei allen Rissen in dem Zeitraum seien 150 Schafe getötet worden, weitere 47 wurden verletzt. Hinzu kämen 34 Tiere, die seither als verschollen gelten.

Vier weitere Wolfsrisse seit Jahresbeginn

Wie viele Tiere der Leitwolf bei den ihm zugeschriebenen Rissen tatsächlich tötete, sei nicht nachvollziehbar, sagte der Landkreissprecher. Nicht immer gebe es DNA-Spuren an den Schafskadavern. Hinzu komme, dass die Tiere im Rudel jagen. "Er war bei den Rissen immer mit dabei, aber eine genaue Zahl kann nicht auf ihn zurückgeführt werden", so der Sprecher. Wie aus der Allgemeinverfügung hervorgeht, gab es seit Beginn des Jahres 2025 vier weitere Wolfsrisse im Landkreis Helmstedt. Bei einem Riss in Bahrdorf belegen demnach DNA-Proben, dass der Wolf GW3559 "schadensverursachend" war.

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Jäger muss Wolfskadaver bergen

Weiter steht in der Allgemeinverfügung, dass der Jäger oder die Jägerin den Abschuss den Behörden melden, den Wolfskadaver bergen und der Naturschutzbehörde des Landkreises übergeben müsse. Die Allgemeinverfügung macht auch Vorgaben zur Tötung des Wolfes. Diese soll demnach "unter größtmöglicher Schonung" des Tiers erfolgen. Als technische Vorgabe nennt der Landkreis unter anderem zulässige Kalibergrößen der Patronen.

Diese Bedingungen müssen zudem für den Abschuss erfüllt sein

  • Es muss einen aktuellen Riss "unter Überwindung von zumutbarem Herdenschutz" geben
  • Die Tötung ist nur im Abstand von fünf Kilometern um den Riss eines Tiers im festgelegten Gebiet erlaubt
  • Die Tötung ist bis maximal einen Monat nach Vorliegen des genetischen Nachweises für den Riss erlaubt
  • Es dürfen nur sogenannte Jagdausübungsberechtigte mit vorab erteiltem Auftrag den Wolf schießen
  • Während der Brut- und Setzzeit sowie der Jungtier-Aufzucht ist der Abschuss verboten

Landrat: Haben uns Entscheidung nicht leicht gemacht

Landrat Gerhard Radeck (CDU) sagte am Mittwoch, die Verantwortlichen hätten sich die Entscheidung für die sogenannte Allgemeinverfügung nicht leicht gemacht. Sie hätten lange die Vor- und Nachteile der Tötung abgewogen, so Radeck. Seit Mitte November hatte der Landkreis die Entnahme des Wolfs - so wird die Tötung im Verwaltungsdeutsch bezeichnet - geprüft. Die nun entschiedene befristete Allgemeinverfügung gestattet die Jagd auf das eigentlich geschützte Tier. Diese Ausnahmegenehmigung ist den Angaben zufolge im Bundesnaturschutzgesetz und im niedersächsischen Jagdgesetz verankert.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 28.05.2025 | 10:00 Uhr