Wie das Innenministerium mitteilte, war die Verwaltungsvorschrift für eine strengere Überprüfung schon auf den Weg gebracht worden, bevor das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vergangene Woche als "gesichert rechtsextremistisch" einstufte. Nach dem Eilantrag der AfD gegen die Einstufung hat der Verfassungsschutz die Hochstufung vorerst ausgesetzt, bis die Klage der AfD vor Gericht entschieden ist. So lange wird die AfD weiter wie bisher als "Verdachtsfall" geführt.
Die sogenannte "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes ändere aber nichts daran, dass die Landesregierung Bewerber für den öffentlichen Dienst oder den Staatsdienst strenger auf ihre Verfassungstreue hin überprüfen wolle, so das rheinland-pfälzische Innenministerium.
Eine solche Stillhaltezusage bedeute nicht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seine Meinung nun geändert habe, sagt Kolja Schwartz aus der ARD-Rechtsredaktion. "Es ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben." Weil die Folgen einer Einstufung als "gesichert extremistisch“ für eine Partei aber gravierend sind, nehme das BfV diese nun erstmal zurück, bis das Gericht zu einer Entscheidung in der Eilsache gekommen sei.
Grundsätze für Verfassungstreue werden überarbeitet und nachgeschärft
"Künftig soll jede Bewerberin und jeder Bewerber vor der Einstellung erklären, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen, sie mit dem eigenen Verhalten zu wahren und sich aktiv für ihren Erhalt einzusetzen", teilte das Innenministeriums in Mainz mit.
Ziel sei es, Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Verfassungsfeinden konsequenter begegnen zu können. Das Thema solle auf der Innenministerkonferenz im Juni aufgegriffen werden, weil eine bundeseinheitliche Vorgehensweise wünschenswert sei.
Innenminister Ebling sagte, für ihn sei es unvorstellbar, dass sich ein AfD-Mitglied in Zukunft für eine Mitarbeit im öffentlichen Dienst oder beim Staat bewerbe. Dies gelte sowohl für angestellte als auch für verbeamtete Tätigkeiten, so der SPD-Politiker. Er wolle am allerwenigsten bei Polizei oder Verfassungsschutz, dass dort jemand arbeite, der sich zu einer offen rechtsextremistisch eingestuften Partei bekennt. Auch Beamte müssten sich klar machen, dass man nicht der Verfassung die Treue halten könne und gleichzeitig eine Partei unterstütze, die als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Im Einzelfall könne dies für Beamte auch Konsequenzen haben, wenn dieser Widerspruch offen zutage trete, erklärt Ebling.
Schweitzer: Verbotsverfahren nicht das zentrale Mittel
Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren hatte sich Ministerpräsident Schweitzer in der vergangenen Woche zurückhaltend geäußert. Mit dem Gutachten des Verfassungsschutzes sei eine "nächste Stufe“ erreicht, die zuständigen Behörden müssten das weitere Vorgehen gründlich prüfen. Schweitzer machte auch deutlich, dass für ihn ein Verbotsverfahren nicht das zentrale Mittel ist, um den wachsenden Einfluss der Partei zu begrenzen. "Die Auseinandersetzung muss auf einer politisch-parlamentarischen Ebene laufen“, sagte er.
Verfassungsschutz sieht Verletzung der Menschenwürde
Am vergangenen Freitag hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, dass es die AfD ab sofort als gesichert rechtsextremistisch einstufe. Zur Begründung hieß es von Seiten des Inlandsgeheimdienstes: "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar." Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, so das BfV. Und die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems ergänzten, dass Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter gegen das Prinzip der Menschenwürde verstießen.