Weil er ein Kind genötigt und sexuell missbraucht haben soll, steht ein 24-jähriger Mann heute vor dem Amtsgericht Trier.

Rheinland-Pfalz 12-Jährige zu Sexvideo überredet: Täter erhält Bewährungsstrafe

Stand: 20.01.2025 15:22 Uhr

Ein 24-Jähriger hatte ein Kind genötigt, ihm Bilder und ein Sex-Video von sich zu schicken. Dafür ist er in Trier zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden.

"Was Sie gemacht haben, ist der Klassiker, wovor Eltern ihre Kinder immer warnen, wenn sie im Netz unterwegs sind", sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung am Trierer Amtsgericht.

Der in der Verhandlung sehr schüchtern und wortkarg auftretende 24-Jährige aus der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell hatte sich auf Instagram als 16-jähriger Junge ausgeben und Kontakt mit einem zum Tatzeitpunkt 12-jährigem Mädchen aufgenommen.

Verurteilter schickte Nacktbilder von sich

Das Mädchen sei ihm von Instagram als Kontakt vorgeschlagen worden, erzählte der arbeitslose Mann vor dem Amtsgericht Trier. Nachdem er das Vertrauen des Kindes erworben hatte, verschickte er ungefragt ein pornografisches Nacktbild von sich. Das Mädchen sollte im Gegenzug dann ebenfalls Nacktbilder machen. Im weiteren Verlauf forderte er die 12-Jährige zudem auf, ihm ein Sexvideo zu schicken, was das Mädchen auch tat.

Während des Prozesses schaute der Angeklagte oft nach unten, auch als die Richtern die Chatprotokolle von Instagram vorlas. Darin wird deutlich, wie sehr der 24-Jährige das Kind immer wieder drängte, ihm weitere Videos zu schicken, ihm auch drohte, die Nacktbilder an ihre Freunde weiterzuschicken. "Ich will es nicht! Kapier' es", zitierte die Richterin die verzweifelte Reaktion des Kindes.

Verurteilter verweist auf Gedächtnislücken

Auf konkrete Nachfragen der Richterin reagierte der 24-Jährige häufig mit Unwissen. Immer wieder schüttelte er den Kopf und meinte, er könne sich nicht mehr erinnern. Ein Verhalten, das das Gericht strafverschärfend wertete: Nachvollziehbare Einsicht habe er nicht an den Tag gelegt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Kinderpornographische Bilder auf Handy gefunden

Auf dem Handy des jungen Mannes fanden die Ermittler auch 14 Bilder und zehn Videos mit kinderpornografischem Material. Deren Herkunft erklärte der 24-Jährige so: Er sei Mitglied in einer öffentlichen WhatsApp-Gruppe gewesen, in der sehr viele Sexbilder ausgetauscht wurden. Er habe wohl vergessen, sie zu löschen. Mehr als 90.000 Bilddateien fand die Polizei auf seinem Handy.

Weil er geständig war, keine Vorstrafen hat und wegen einer günstigen Sozialprognose wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Zudem muss er zur Psychotherapeutschen Ambulanz der Justiz in Trier. Dort soll geklärt werden, ob und in welchem Umfang der Mann pädophile Neigungen hat.

Sendung am Mo., 20.1.2025 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz

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