Saarland Deutsche in der Großregion müssen frühzeitig Wahlunterlagen beantragen
Wer in der Großregion gemeldet ist, aber in Deutschland wählen darf, muss bei der anstehenden Bundestagswahl frühere Fristen beachten. Vor der Wahl ist eine Eintragung ins Wählerverzeichnis nötig.
Nicht nur für die Parteien ist die vorgezogene Bundestagswahl mit strikten Fristen verbunden – auch Wahlberechtigte, die im Ausland gemeldet sind, sollten genau auf die Termine achten. Das gilt zum Beispiel für Personen, die in Frankreich oder Luxemburg leben, die aber in Deutschland wählen dürfen.
Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen
Sie müssen zunächst beantragen, ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Denn sofern jemand keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, wird derjenige nicht automatisch auf Grundlage der Melderegister in das Wählerverzeichnis der Wohngemeinde eingetragen, sondern muss dafür einen entsprechenden Antrag stellen. Das geht in der Regel bei der Gemeinde, in der die letzte deutsche Heimatadresse lag.
Die Frist dafür endet am 2. Februar 2025. Das Formular dazu kann auf der Website der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden. Die Wahlunterlagen werden daraufhin an die jeweilige Adresse im Ausland verschickt. Nach Angaben der Bundeswahlleiterin werden die Briefwahlunterlagen automatisch mit dem Wahlschein mitgeschickt.
Fristen für Briefwahl beachten
Beim Zurücksenden der Briefwahlunterlagen ist es ebenfalls wichtig, pünktlich zu sein, da der Postweg einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Wer noch einen Wohnsitz in Deutschland hat und sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, muss sich nicht um die Eintragung ins Wählerverzeichnis kümmern: Diese Personen werden von den Ämtern ins Wählerverzeichnis der Gemeinden eingetragen. Trotzdem gilt auch hier: Die Briefwahlunterlagen sollten rechtzeitig beantragt werden, damit genügend Zeit zum Ausfüllen und Zurücksenden bleibt.