Urteil: Ex-Chef der Homburger Hals-Nasen-Ohrenklinik freigesprochen

Landgericht spricht Homburger Ex-HNO-Chef frei von Belästigungsvorwürfen

Mit Informationen von Thomas Gerber   11.12.2024 | 18:30 Uhr

Vor dem Saarbrücker Landgericht ist der Prozess gegen den ehemaligen Chef der Homburger Hals-Nasen-Ohrenklinik am Mittwoch mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Dem 57-Jährigen war sexuelle Belästigung zweier Assistenzärztinnen vorgeworfen worden. In erster Instanz war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Im November war das Berufungsverfahren vor dem Landgericht gestartet. Jetzt endete der Prozess gegen den 57-jährigen ehemaligen Chef der Homburger Hals-Nasen-Ohrenklinik mit einem Freispruch.

Damit wurde ein Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert aufgehoben. Das hatte ihn im April wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Im Zweifel für den Angeklagten

Am Ende wurde es ein klassisches "In dubio pro reo" - also "im Zweifel für den Angeklagten". Zwar sah die vorsitzende Richterin durchaus Hinweise, dass der Ex-HNO-Chef übergriffig gewesen war, aber so sagte sie, allerletzte Zweifel blieben bestehen. Deshalb entschied das Gericht auf Freispruch.

Video [aktueller bericht, 11.12.2024, Länge: 2:49 Min.]
Homburger Ex-HNO-Chef von Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen

Widersprüchliche Angaben der Opfer

Ausschlaggebend waren insbesondere die durchaus widersprüchlichen Angaben seiner mutmaßlichen Opfer - insbesondere im Hinblick auf Tatzeit und Tatort.

Bei welcher OP beispielsweise soll der Professor einer der Betroffenen, einer jungen Assistenzärztin, an die Brüste gegriffen haben? War es eine Schilddrüsen- oder eine Nasen-OP? Anhand der Einsatzpläne ließen sich die Angaben der Opfer nicht nachvollziehen.

Auch mutmaßliche Augenzeugen des Vorfalls konnten die Angaben nicht bestätigen.

Urteil erster Instanz aufgehoben

In erster Instanz war der HNO-Spezialist noch zu 90 Tagessätzen à 450 Euro verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten dieses Mal 150 Tagessätze gefordert. Der 57-Jährige wäre dann vorbestraft gewesen.

Die Verteidiger sprachen von einem Sieg des Rechtsstaats. Der Freispruch aber ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision gilt als wahrscheinlich.

Über dieses Thema berichtet der aktuelle bericht im SR Fernsehen vom 11.12.2024.


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