Die Notrufnummer "110" ist auf einem Smartphone eingegeben

Saarland Ortung von Polizei-Notrufen soll bald möglich sein

Stand: 18.06.2025 15:53 Uhr

Eine Gesetzesänderung soll bald die automatische Standortbestimmung bei eingehenden Polizeinotrufen im Saarland möglich machen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Landtag in die erste Lesung gehen.

Sabrina Nonnengardt

Noch ist es im Saarland beim Polizei-Notruf 110 nicht erlaubt, die Standortdaten automatisch zu erheben. Die technischen Möglichkeiten dafür gibt es zwar schon länger, und bei der Notrufnummer 112 werden Daten bereits automatisch übermittelt. Doch für den Polizeinotruf fehlt im Saarland bisher die Rechtsgrundlage. Das soll sich nun ändern.

Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes vorgelegt, in dem auch die Erhebung von Standortdaten geregelt werden soll. Damit schwenkt die Landesregierung auf die Position der Opposition und der Polizei ein. Noch vor rund einer Woche hatte das Innenministerium auf Forderungen und Kritik von CDU und Deutscher Polizeigewerkschaft im Saarland geantwortet, dass die Ortung bei der 110 erst im Rahmen einer großen Novelle des Polizeigesetzes in den nächsten zwei Jahren kommen solle.

Erster Schritt noch vor der Sommerpause

Nun teilte die SPD-Fraktion mit, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden soll. "Mit dem neuen Gesetz schaffen wir mehr Sicherheit für Menschen in Not", sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sandra Quinten. Die automatische Standortübermittlung sei ein lebensrettendes Instrument, das verantwortungsvoll, zweckgebunden und datenschutzkonform eingesetzt werde.

Die CDU-Fraktion kündigte an, sich dem Gesetzentwurf anzuschließen. Es sei "gut und richtig, dass die SPD ihre Haltung korrigiert hat und nun gemeinsam mit der CDU an einer zügigen Gesetzesänderung zur Ortung von Polizeinotrufen arbeitet", so die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Anja Wagner-Scheid. Es könne nicht sein, dass Menschen in einer akuten Notlage um Hilfe rufen, die Polizei aber den Einsatzort nicht zuverlässig orten darf, obwohl sie es könnte.

Der Gesetzentwurf soll in der Sitzung des Landtages am kommenden Mittwoch in die Erste Lesung gehen.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 18.06.2025 berichtet.

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