
Saarland Saar-Oberlandesgericht will ungleiche Blitzer-Rechtslage klären
Dürfen Messungen von Blitzern auch ohne Speicherung der Messdaten vor Gericht verwertet werden? Im Saarland geht das nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2019 nicht, in allen anderen Bundesländern schon. Das Saarländische Oberlandesgericht will dazu jetzt eine klare Antwort vom Bundesgerichtshof.
Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) will vom Bundesgerichtshof grundsätzlich klären lassen, ob Blitzermessungen ohne gespeicherte Rohmessdaten vor Gericht verwertet werden dürfen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Rohmessdaten sind die originalen Messwerte – beispielsweise zu Zeit, Abstand und Geschwindigkeit.
Hintergrund ist ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom Juli 2019. Es besagt, dass ohne Rohmessdaten die Grundlage für eine faire Überprüfung fehle. Dadurch sei dem Betroffenen, der sich gegen das Messergebnis wendet, eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses nicht möglich. Daher dürfen solche Blitzermessungen im Saarland nicht verwendet werden.
Ungleiche Rechtslage
Für Gerichte in anderen Bundesländern hat die Entscheidung des Saar-Verfassungsgerichtshofs aber keine Geltung. Verfassungs- und Obergerichte anderer Bundesländer seien jener Rechtssprechung bisher ausnahmslos entgegengetreten, teilte das OLG der dpa mit. Soweit bekannt, speichere keines der derzeit in Deutschland amtlich zugelassenen Geschwindigkeitsmesssysteme Rohmessdaten.
Um diese Rechtsungleichheit innerhalb der Bundesrepublik zu beseitigen, habe sich das Saarländische OLG jetzt also an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewandt.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 16.04.2025 berichtet.
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