Sachsen-Anhalt Bundesverwaltungsgericht verhandelt im April über Waffenverbotszone in Halle
Seit 2020 gilt in Halle der Bereich um den Riebeckplatz und den Hauptbahnhof als Waffenverbotszone. Im September 2023 wurde die Zone nach einer Klage für unwirksam erklärt, doch das Gerichtsurteil ist bis heute nicht rechtskräftig. Im April soll nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Das Bundesverwaltungsamt in Leipzig wird Anfang April entscheiden, ob die Waffenverbotszone in der Stadt Halle rechtmäßig war. Eine Sprecherin sagte MDR SACHSEN-ANHALT, dass für den 9. April die mündliche Verhandlung angesetzt worden sei. Je nach Verlauf könnte dann noch am selben Tag die Entscheidung bekannt gegeben werden.
Waffenverbotszone in Halle seit Ende 2020
Die Waffenverbotszone im Bereich des halleschen Riebeckplatzes und des Hauptbahnhofes war Ende 2020 eingerichtet worden. Nach der Klage eines Jurastudenten hatte das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg die Zone Ende September 2023 für unwirksam erklärt.
Das Land Sachsen-Anhalt war dagegen in Revision gegangen und vor das Bundesveraltungsgericht gezogen. Das Urteil aus Magdeburg ist deshalb bis heute nicht rechtskräftig. In Halle gilt deshalb weiterhin die Waffenverbotszone.
Zone soll Sicherheitsgefühl verbessern
In der Waffenverbotszone dürfen Personen keine Schusswaffen oder Messer mit sich führen. Ziel der Behörden ist es, dadurch die objektive Sicherheit zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Kritiker sehen die anlasslosen Kontrollen als nicht zielführend an. Sie seien unverhältnismäßig.
MDR (Martin Naß, Norma Düsekow, Cornelia Winkler)