Landwirte mit Traktoren und Lkws stehen im Umfeld des Fähranlegers in Schlüttsiel (Schleswig-Holstein).

Schleswig-Holstein Anti-Habeck-Protest in Schlüttsiel: Ermittlungen nur gegen einen Mann

Stand: 10.01.2025 13:23 Uhr

Ein Jahr nach den Tumulten beim Protest am Fährhafen gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ermittelt die Staatsanwaltschaft Flensburg nur noch gegen einen Mann. Er soll die Polizeikette durchbrochen haben.

Gefilmt wurde viel am Abend des 4. Januar 2024, als sich spontan rund 300 Demonstrierende mit Traktoren im Umfeld des Fähranlegers von Schlüttsiel (Kreis Nordfriesland) versammelt hatten. Eine Frau, die nach einem Bericht von "Zeit Online" bei einer Wahl für die AfD angetreten war, hatte zuvor bei der Überfahrt nach Hallig Hooge mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein kurzes Gespräch geführt. Die Information über seine geplante Rückkehr am Abend hatte sie weitergegeben. Am Anleger kam es dann zu tumultartigen Szenen. Aufgrund von Sicherheitsbedenken ging Habeck nicht von Bord und konnte erst in der Nacht zurückkehren.

Zu schlechte Qualität der Videoaufnahmen vom Hafen von Schlüttsiel

Ein Jahr danach laufen nur noch Ermittlungen gegen einen einzelnen Mann, der im Verdacht steht, die Polizeisperre durchbrochen zu haben. Er habe damit mutmaßlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet, teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg am Freitag mit. Weitere Personen wurden jedoch nicht identifiziert. Die Videoaufnahmen hatten laut Staatsanwaltschaft eine zu schlechte Qualität. Zeugen seien zwar befragt worden. Dies habe aber nichts ergeben.

Polizei nahm kaum Personalien auf an der Fähre auf

In der aufgeheizten Situation hatte die Polizei zudem kaum Personalien aufgenommen. Die kurzfristig eingetroffenen Beamten seien vorrangig damit beschäftigt gewesen, die Lage zu deeskalieren, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Justiz sieht trotz der Dramatik keine Anhaltspunkte für Landfriedensbruch. Es sei nicht erkennbar, "dass Gewalttätigkeiten gezielt und organisiert, das heißt im Zusammenwirken mit anderen Teilnehmern, verübt werden sollten."

Keine Bußgelder wegen unerlaubtem Feuerwerk

Dass die Demonstration nicht angemeldet war und Feuerwerk abgebrannt wurde, ist dagegen strafrechtlich irrelevant. Die Ordnungsbehörde des Kreises Nordfriesland könnte allerdings Bußgelder verhängen. Doch das ist nicht abzusehen. Ein Sprecher der Kreisverwaltung teilte mit, die Demonstration werde als Spontanveranstaltung eingestuft. Im Bezug auf die Pyrotechnik sei aus den genannten Gründen ebenfalls niemand zu identifizieren.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 10.01.2025 | 11:00 Uhr