Eine Nahaufnahme des Schriftzuges "Polizei" auf einem Polizeiwagen

Schleswig-Holstein Erhängter Hund: Polizei erreichen Hinweise und Wut

Stand: 15.04.2025 09:18 Uhr

In einem Waldstück am Engelsbyer Weg in Flensburg wurde ein kleiner, weißer Hund an einem Baum erhängt. Zu den letzten Haltern haben die Polizei viele Hinweise erreicht - aber auch viel Wut.

Nachdem die Polizei in Flensburg vergangene Woche in einem schockierenden Fall um Hinweise gebeten hatte, sind mittlerweile zahlreiche Hinweise bei den Beamten eingegangen - aber laut Polizei auch viele unsachliche, wütende Reaktionen.

Kleiner Hund tot am Baum hängend gefunden

Das war passiert: Polizeibeamte haben an einem Baum im Engelsbyer Weg am Dienstag (1.4.) einen erhängten Hund entdeckt. Es handelt es sich um einen kleineren weißen Rüden mit gelocktem Fell, laut Polizei möglicherweise ein Malteser-Pudel-Mischling. Das Tier sei von den Beamten tot vom Baum geborgen worden. "Der Rüde wurde mittels eines dünnen, festen Seils an einem Baum befestigt und hochgezogen. Der Hund hatte eine grün-türkise/hell-orange Leine um den Hals gelegt", teilte die Polizei mit. Außerdem habe der Hund noch ein schwarzes Halsband getragen.

Ein erhängter Hund.

Die Polizei bittet um Mithilfe: Wer kann Angaben zu dem gezeigten Hund machen?

Polizei: Hinweise auf Halter liegen vor, Zeugen sollen vernommen werden

Die Ermittlungen gehen voran: "Uns liegen Hinweise auf die letzten Halter vor. Das heißt aber noch lange nicht, dass es sich dabei um den Täter oder die Täterin handelt", teilt die Flensburger Polizei mit. Auch die Hinweise des Flensburger Tierheims hätten dazu geführt, dass der Hund und die ehemaligen Halter identifiziert werden konnten. Noch in dieser Woche sollen Zeugen vernommen werden. Aber: Neben sachlichen Hinweisen registrieren die Beamten auch viele wütende, unsachliche Reaktionen.

Keine Vorverurteilungen, zunächst kein Haftbefehl

"Es ist Wahnsinn, was da am Wochenende bei uns aufgelaufen ist", sagt eine Sprecherin. Trotz des emotionalen Themas dürfe es keine Vorverurteilung geben - auch nicht in den sozialen Medien. Die Erwartungshaltung einiger Hinweisgeber, dass in Kürze ein Haftbefehl vollstreckt würde, sei aber unrealistisch.

Tierschutzgesetz: Haftstrafe von bis zu drei Jahren

Laut Polizei wurde ein Verfahren gemäß Tierschutzgesetz eingeleitet. Wer Tiere tötet oder quält, kann gemäß Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 10.04.2025 | 16:30 Uhr