Eine Schusswaffe auf einem Dokument auf dem "Kleiner Waffenschein" steht

Schleswig-Holstein Immer mehr Schleswig-Holsteiner haben Kleinen Waffenschein

Stand: 16.04.2025 11:46 Uhr

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Kleinen Waffenscheine in Schleswig-Holstein stetig nach oben gegangen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) beobachtet die Entwicklung mit Sorge.

Von Marc Kramhöft

Laut Innenministerium waren zum Ende des vergangenen Jahres 42.050 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner in Besitz eines Kleinen Waffenscheins. Im Jahr 2023 hatte die Zahl noch bei 39.800 gelegen. Und seit 2015 hat sich die Zahl der Menschen in SH, die einen Waffenschein besitzen, mehr als vervierfacht - damals waren es 9.928. Das ist ein Anstieg von mehr als 300 Prozent. Wer den Kleinen Waffenschein hat, darf sogenannte Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen - sie aber nur in Fällen von Notwehr einsetzen.

Bundesweite Entwicklung auch in Schleswig-Holstein sichtbar

"Der Anstieg der beantragten und bewilligten Kleinen Waffenscheine ist in den vergangenen Jahren bundesweit angestiegen", teilt das Innenministerium auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein mit. Deshalb sollte aus Sicht der Innenministerinnen und Innenminister der Länder das Thema grundsätzlich stärker in den Fokus rücken. Dabei setzen sie auch auf die neue Bundesregierung: "Im aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten, das Waffenrecht umfassend zu evaluieren und es bis 2026 fortzuentwickeln."

Gewerkschaft der Polizei warnt vor trügerischer Sicherheit

Deutlich besorgter äußert sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Schleswig-Holstein. Der Vorsitzende Torsten Jäger beobachtet, dass die Bürgerinnen und Bürger sich unter anderem wegen der vielen Berichte über Gewalttaten "Sicherheit erkaufen" wollen. Das sei allerdings ein Irrglaube, da Waffen nach der Erfahrung der Beamtinnen und Beamten eher zur Eskalation von Situationen beitragen. Außerdem sei die Sicherheit Aufgabe des Staates. "Die wird ihm aber offenbar nicht mehr uneingeschränkt zugetraut", so Jäger.

Der Kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss‐, Reizstoff‐ und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, wenn sie das Zulassungszeichen der Physikalisch‐Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen. Der Kleine Waffenschein ist laut Innenministerium zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen und der Polizei sowie anderen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.

Außerhalb von Schießstätten und zum Beispiel der Wohnung ist das Schießen verboten - außer in Fällen der Notwehr und des Notstandes. Für Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen mit Zulassungszeichen F (im Fünfeck) besitzt der Kleine Waffenschein keine Gültigkeit, so das Innenministerium. Das Führen einer solchen Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen ist generell verboten.

In Schleswig-Holstein sind die Waffenbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Die Kosten für einen Antrag liegen bei 60 Euro.

Wer den Kleinen Waffenschein besitzen möchte, muss laut Innenministerium volljährig sein sowie die sogenannte Zuverlässigkeit (§5 WaffG) und Eignung (§6 WaffG) erfüllen. Das heißt zum Beispiel, dass in der Vergangenheit keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten vorgelegen haben dürfen. Außerdem müssen Antragsteller einen glaubhaften Grund angeben - wie etwa eine Gefährdung des Lebens. Sie dürfen keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit haben und müssen die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen.

Dazu teilt das Innenministerium mit, dass die zuständige Behörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen hat.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 16.04.2025 | 08:00 Uhr