
Schleswig-Holstein Organspende: Ja oder nein? UKSH fordert Widerspruchslösung
Das UKSH sich zum Tag der Organspende erneut dafür ein, dass man noch zu Lebzeiten einer Entnahme der Organe widersprechen muss.
Zum Tag der Organspende am 7. Juni fordert das Uniklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) erneut die bundesweite Einführung einer Widerspruchslösung. Diese bedeutet, dass man zu Lebzeiten ausdrücklich einer Entnahme seiner Organe widersprechen muss. Ansonsten dürfen die Organe nach dem Tod grundsätzlich entnommen werden. Denn: Wer vor dem Tod darüber keine Entscheidung treffe, überlasse diese Verantwortung im Ernstfall den Angehörigen, erklärt Professor Felix Braun, Leiter der Klinischen Transplantationsmedizin am UKSH. Sei ihnen der Wille des Verstorbenen aber nicht bekannt, werde eine Organspende dann häufig abgelehnt.
Ende Dezember 2024 standen in Schleswig-Holstein 677 Menschen auf der Warteliste für ein Organtransplantation. Am meisten werden laut UKSH aktuell Spendernieren benötigt - die Wartezeit liegt hier bundesweit bei bis zu zehn Jahren.
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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 07.06.2025 | 12:00 Uhr