
Schleswig-Holstein Osterfeuer 2025: Diese Regeln gelten in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein dürften am Osterwochenende wieder zahlreiche Osterfeuer lodern. Doch für sie gibt es viele Regeln, die zu beachten sind. Ein Überblick, was erlaubt ist und was nicht.
Wer in Schleswig-Holstein ein privates Osterfeuer plant, muss einiges beachten. Denn auch, wenn solche "Brauchtumsfeuer" grundsätzlich erlaubt sind, gelten viele Regelungen, die von den örtlichen Behörden festgelegt werden. Und diese können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Der Landesfeuerwehrverband macht zudem auf mögliche Gefahren aufmerksam.
Sicherheitsabstände bei Osterfeuer beachten
Landesbrandmeister Jörg Nero und die Feuerwehren im Land haben in den vergangenen Jahren immer wieder Osterfeuer erlebt, die außer Kontrolle geraten sind. "Häufigste Ursachen sind Feuer, die zu groß geworden sind oder bei denen die Abstände zu Häusern oder Sträuchern zu gering waren", sagte Nero NDR Schleswig-Holstein. Auch der Wind werde häufig nicht beachtet. Der Landesfeuerwehrverband rät, einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zu Gebäuden und Bäumen und mindestens 100 Metern zu Straßen einzuhalten.
Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst müsse außerdem jederzeit freibleiben. Brandbeschleuniger wie Benzin oder Brennspiritus sind laut Nero tabu, weil sie explosionsartig verbrennen und gefährliche Stichflammen auslösen können. Außerdem gelte: Die Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn sie vollständig erloschen und abgekühlt ist.

Schaulustige stehen am Osterfeuer der Landjugend in Looft im Kreis Steinburg.
NABU: Osterfeuer sind Todesfalle für Kleintiere
Landesfeuerwehrverband und auch der Naturschutzbund NABU machen außerdem auf Gefahren für kleine Tiere wie Igel, Mäuse oder Vögel aufmerksam. Sie würden Holz und Reisighaufen gern als Unterschlupf nutzen. Werden die Haufen angezündet, könnten die Tiere darin qualvoll sterben. Der NABU ruft deshalb dazu auf, das aufgeschichte Material vor dem Anzünden umzuschichten. So könnten Kleintiere das geplante Osterfeuer nicht als Wohnstätte annektieren und bekommen die Möglichkeit, sich in Sicherheit zu bringen, so die Naturschützer.Diese Regeln gelten für Osterfeuer in Schleswig-Holstein
Osterfeuer: Diese Regeln gelten in SH
Ja. In Schleswig-Holstein muss jedes Osterfeuer spätestens drei Werktage vor dem Abbrennen schriftlich bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden, meist beim Ordnungsamt. Das gilt, wenn das Osterfeuer als sogenanntes "Brauchtumsfeuer" für die Allgemeinheit zugänglich ist, also zum Beispiel vom Sportverein oder dem Dorfverein organisiert ist.
Wer ein größeres Feuer mit viel Brennmaterial auf Privatgrundstücken veranstalten will, muss es vorher genehmigen lassen. Kleinere Feuer, zum Beispiel in einer Feuerschale oder Lagerfeuer sind dagegen oft nicht genehmigungspflichtig. Es gelten aber die örtlichen Vorschriften und Sicherheitsabstände. Manche Gemeinden verlangen auch für private Osterfeuer eine Anmeldung.
Angezündet werden darf nur trockenes, unbehandeltes Holz oder Pflanzenreste. Abfälle, z.B. behandeltes Holz, Möbel oder Plastik dürfen nicht verbrannt werden.
Ja. Der Landesfeuerwehrverband empfiehlt mindestens 50 Meter Abstand zu Bäumen oder Gebäuden, und mindestens 100 Meter zu Straßen.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 19.04.2025 | 08:00 Uhr