Umstrittener Verein Uniter Wieder Hausdurchsuchungen bei "Hannibal"
Mit neuen Hausdurchsuchungen ermittelt die Staatsanwaltschaft im Umfeld des umstrittenen Vereins Uniter. Hintergrund sind paramilitärisch anmutende Übungen, die der Verein angeboten hatte.
Mit neuen Hausdurchsuchungen ist die Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bundeswehrsoldaten und Mitgründer des umstrittenen Vereins Uniter, André S., sowie gegen drei weitere Personen vorgegangen. Sie sollen sich im Sommer 2018 an paramilitärisch anmutenden Übungen im baden-württembergischen Mosbach beteiligt haben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft in Mosbach auf Anfrage des WDR. Auch der Rechtsanwalt von S. bestätigte die Durchsuchungen und bezeichnete sie als Schikane. Strafrechtlich habe sein Mandant sich nichts zu Schulden kommen lassen. Gegen die Ermittlungsmaßnahmen habe S. Beschwerde eingelegt.
Razzia in fünf Bundesländern
Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge wurden bereits am Dienstag bei einer bundesweiten Razzia fünf Objekte bei insgesamt vier Personen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz sowie Hessen durchsucht. Beschlagnahmt wurden dabei nach Angaben der Staatsanwaltschaft sogenannte Softairwaffen und 27 Magazine, offenbar ohne Munition. Die Ermittler prüfen nun, ob es sich dabei um strafrechtlich relevantes Material handelt. Sie gehen davon aus, dass es sich bei den beschlagnahmten Waffen um diejenigen handelt, die im Juni 2018 bei Gefechtsübungen von Zivilisten in Mosbach zum Einsatz kamen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen sind mögliche Verstöße gegen das Waffengesetz im Zusammenhang mit den Übungen, die im Juni 2018 von dem umstrittenen Verein Uniter durchgeführt worden waren. Videoaufnahmen davon hatte das ARD-Magazin Monitor im Dezember veröffentlicht.
Dort sollen Zivilisten einer sogenannten "Defence"-Einheit des Vereins Uniter unter anderem militärisch in Häuser- und Nahkampftechniken ausgebildet worden sein. Das Führen von Softairwaffen auf privatem Grund ist grundsätzlich nicht verboten, wenn der Hausrechtsinhaber dem zustimme. Eine solche Genehmigung habe bei den Übungen aber nicht vorgelegen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
"Hannibal", ein Ex-Elitesoldat
Der frühere Elitesoldat André S. soll die Übungen neben anderen angeleitet haben, öffentlich wurde er auch unter seinem Chatnamen "Hannibal" bekannt. S. war Kopf eines bundesweiten Chatnetzwerkes, in dem sich sogenannte Prepper organisiert hatten, sowie Gründer des lVereins Uniter, in dem unter anderem Soldaten, Polizisten und Mitglieder aus Sicherheitsbehörden organisiert sind. Vor seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr im September 2019 war der Fallschirmjäger unter anderem in der Bundeswehr-Eliteeinheit KSK sowie als Auskunftsperson des Militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr tätig gewesen.
Chatgruppe mit Franco A.
Ins Visier der Ermittler geriet S. im Zusammenhang mit Terrorermittlungen der Bundesanwaltschaft - allerdings nicht als Beschuldigter. Mitglied der von S. administrierten Chatgruppen war unter anderem der rechtsextreme Bundeswehrsoldat Franco A., gegen den die Bundesanwaltschaft Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben hat, sowie der inzwischen wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilte frühere SEK-Polizist Marco G., der auch Administrator der sogenannten #Nordkreuz-Gruppe war. Der Verein Uniter wird bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe als sogenannter "Beobachtungsvorgang" geführt.
Zuletzt war es in dem Verein auch intern zu Zerwürfnissen gekommen, nachdem sich eine Reihe ehemaliger Führungsmitglieder von "Hannibal" abgewandt hatten.
An den Hausdurchsuchungen vom Dienstag war die Bundesanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers allerdings nicht beteiligt.
Nicht die ersten Hausdurchsuchungen
Gegen André S. hatten Ermittler bereits in der Vergangenheit Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei hatten die Beamten unter anderem Übungs- und Nebelgranaten sowie Signalrauchpatronen aus Bundeswehrbeständen gefunden. Erst am Montag war er deshalb vor dem Amtsgericht in Böblingen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden - gleich am nächsten Morgen schlugen die Ermittler bereits wieder zu. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Mosbach soll zwischen dem Ende des Gerichtsverfahrens und den neuen Hausdurchsuchungen jedoch kein Zusammenhang bestanden haben.