
Absprachen über Recycling EU verhängt Millionenstrafen gegen 15 Autobauer
Wenn ein Auto schrottreif ist, müssen Hersteller es eigentlich zurücknehmen und recyceln lassen. Um dem zu entgehen, haben sich mehrere Autokonzerne abgesprochen - und müssen nun Bußgelder zahlen.
Die EU-Kommission hat gegen 15 Autobauer Strafen in Millionenhöhe wegen eines Kartells im Zusammenhang mit dem Recycling verschrotteter Fahrzeuge verhängt. Dabei geht es laut Kommission um Absprachen zur Sammlung, Behandlung und Verwertung schrottreifer Autos und Transporter in den Jahren zwischen 2002 und 2017.
VW muss am meisten zahlen
Der VW-Konzern muss mit rund 128 Millionen Euro das höchste Bußgeld zahlen, wie die Kommission mitteilte. Mercedes hatte das Kartell in Brüssel offengelegt und entgeht deshalb einer Strafe. BMW muss im Zuge der Entscheidung rund 25 Millionen Euro Strafe zahlen, Stellantis rund 75 Millionen Euro und Renault rund 81 Millionen Euro.
Auch Mitsubishi, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Mazda, Opel, General Motors, Suzuki, Toyota und Volvo waren nach Angaben der Kommission Teile des Kartells. Die Strafen belaufen sich auf insgesamt 458 Millionen Euro. Der Autobauerverband ACEA organisierte nach Einschätzung der Kommission das Kartell und muss deshalb ebenfalls eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro zahlen.
Absprachen hatten über 15 Jahre Bestand
Die Vorwürfe beziehen sich den Angaben der Kommission zufolge auf einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren, von Mai 2002 bis September 2017. In dieser Zeit hätten der ACEA und 16 große Autohersteller wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen. Demnach sei etwa abgesprochen worden, dass Unternehmen nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen bezahlt werden sollten.
Die Autobauer hätten zudem ihre individuellen Vereinbarungen mit Autodemontagebetrieben untereinander ausgetauscht und ihr Verhalten koordiniert. Die Argumentation, auf die sich die Hersteller demzufolge einigten: Das Recycling der Altfahrzeuge an sich sei ein profitables Geschäft.
Verbrauchern wichtige Infos vorenthalten
Die Unternehmen hätten sich abgesprochen, keine freiwilligen Angaben dazu zu machen, welche Teile der Autos recycelbar seien und wie hoch der Anteil recycelter Materialien an einem Fahrzeug sei. Laut EU-Kommission sollte so verhindert werden, dass Verbraucher Informationen über die Recyclingfähigkeit bei der Wahl eines Fahrzeugs nicht berücksichtigen konnten. Auf diese Weise sollte Druck auf die Unternehmen verringert werden, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen.
Ein EU-Gesetz legt allerdings fest, dass Inhaber eines nicht mehr fahrtüchtigen Autos ihren Wagen kostenfrei bei einem Demontagebetrieb loswerden können - falls nötig, muss der Hersteller die Kosten übernehmen. Mit dieser Vorgabe will die EU dafür sorgen, dass mehr Autos recycelt werden.