Ein Kugelschreiber liegt auf einem Wahlzettel.

Sachsen 19 Parteien haben in Sachsen ihre Landeslisten eingereicht

Stand: 21.01.2025 17:24 Uhr

In Sachsen haben 19 Parteien ihre Landeslisten fristgemäß bei der Landeswahleitung in Kamenz abgegeben. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 sind das deutlich weniger Parteien.

Von MDR SACHSEN

Insgesamt 19 Parteien haben ihre Landeslisten für die Bundestagswahl bis zum Ablauf der Frist in Sachsen eingereicht. Darunter befinden sich alle sieben im Bundestag vertretenen Parteien, wie aus einer Mitteilung des Landeswahlleiters Martin Richter hervorgeht. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 haben sich in diesem Jahr sieben Parteien weniger beworben.

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Wahlzettel.

Bevor eine kleine oder neue Partei auf dem Wahlzettel landet, muss sie eine bestimmte Anzahl an Unterschriften von Unterstützern sammeln. Die Landeswahlleitung entscheidet dann über die Zulassung. (Symbolbild)

Liste der Partei Volt ging als erste ein

Bis Montagabend um 18 Uhr mussten die Unterlagen beim Landeswahlleiter in Kamenz eingegangen sein. "Manche haben die verfügbare Zeit dabei bis zum letzten Tag genutzt", sagte Richter. Als erstes sei die Liste der Europapartei Volt eingegangen, als letztes die der Piratenpartei. 

Entscheidung über Zulassung am Freitag

Der Landeswahlausschuss entscheidet eigenen Angaben zufolge am Freitag über die Zulassung der Landeslisten. Auch über die Kreiswahlvorschläge, also die Kandidaten für Direktmandate, für die 16 sächsischen Bundestagswahlkreise werde dann entschieden.

Kleine und neue Parteien unter Druck

Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl und vergleichsweise kurzen Vorbereitungszeit standen kleine und neue Parteien unter Druck. Sie mussten bis zum 20. Januar mindestens 2.000 Unterschriften von unterstützenden Wahlberechtigten sammeln, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Diese sind notwendig für die Zulassung ihrer Landeslisten und Kreiswahlvorschläge.

Mehrere kleine Parteien haben diese Regelung in der Vergangenheit kritisiert. Jüngst wies das Bundesverfassungsgericht eine Klage und einen Eilantrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen die Unterschriftenregelung zurück. Parteien, die mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag sitzen, benötigen keine Unterschriften.

MDR (phb)/dpa