Friedrich Merz

Merz zur Migrationsabstimmung "Da können AfD-Leute triumphieren, wie sie wollen"

Stand: 29.01.2025 21:54 Uhr

Nach der Bundestagsabstimmung über einen Migrationsantrag der Union hat CDU-Chef Merz sein Vorgehen verteidigt. In den tagesthemen sagte er, etwas zur Abstimmung zu stellen, heiße nicht, mit der AfD zusammenzuarbeiten.

Eine Woche nach der Messerattacke von Aschaffenburg hat die Union mit Stimmen der AfD einen Bundestagsbeschluss für einen härteren Migrationskurs durchgesetzt - und damit für einen Eklat gesorgt. In den tagesthemen verteidigte der Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, nun das Vorgehen seiner Fraktion.

"Wir haben mit der AfD nicht gesprochen, wir diskutieren mit denen nicht, wir gleichen keine Texte ab, sondern wir bringen das ein, was wir in der Sache für richtig halten", sagte der CDU-Chef. Etwas zur Abstimmung zu stellen, heiße nicht, mit einer Partei zusammenzuarbeiten. "Es gibt keine Zusammenarbeit zwischen Union und AfD. Und da können jetzt AfD-Leute triumphieren, wie sie wollen."

"Das Wort Brandmauer wird von mir nicht verwendet"

Merz erklärte, seine Fraktion habe die SPD, die Grünen und die FDP gebeten, für den Antrag der Union zu stimmen. "Die Texte haben sie am Wochenende von uns bekommen. Sie haben sich anders entschieden. Aber wir haben jetzt das, was wir für richtig halten, in den Bundestag eingebracht und dafür auch eine Mehrheit bekommen."

Zu der von vielen Unionspolitikern beschworenen Brandmauer zur AfD sagte Merz: "Das Wort Brandmauer - das wird Ihnen möglicherweise aufgefallen sein - wird von mir nicht verwendet. Brandmauer ist das falsche Bild. Ich möchte, dass der Brand hinter der Mauer nicht zum Flächenbrand in ganz Deutschland wird", so der Kanzlerkandidat. "Und deshalb wenden wir uns der Lösung der Probleme zu, die wir haben, und verbinden das immer mit der Bitte, auch der Aufforderung an die Sozialdemokraten, die Grünen und die FDP, uns auf diesem Weg zu folgen."

Merz ist verhandlungsbereit vor weiterer Abstimmung

Merz sagte, seine Partei sei verhandlungsbereit: "Wir können auch über den Gesetzentwurf, den wir am Freitag zur Abstimmung stellen, noch diskutieren." Das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der Union sieht unter anderem vor, dass der aktuell auf 1.000 Personen pro Monat beschränkte Familiennachzug zu Ausländern mit eingeschränktem Schutzstatus bis auf Weiteres beendet wird.

Im Gegensatz zu dem heute gebilligten Antrag mit appellativem Charakter an die Bundesregierung müsste ein Gesetzentwurf - wenn er auch den Bundesrat passieren sollte - von der Regierung umgesetzt werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten tagesthemen-Extra am 29. Januar 2025 um 22:30 Uhr.